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Kleine Anfrage zu Medizinalhanf
622 Apotheken verkaufen Cannabis
In deutschen Apotheken wurden von 2011 bis Ende Juni 2016 insgesamt 233,3 Kilogramm Medizinal-Cannabis-Blüten abgegeben. Bislang verfügen 622 Apotheken über eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb und zur Abgabe von Cannabis. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Kommenden Mittwoch findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften statt. Es geht darum, bestimmten Patienten den Zugang zu Medizinalhanf zu erleichtern. Ein Vorhaben, das die Bundesregierung bereits Anfang 2015 angekündigt hat. Weil die gesetzgeberische Umsetzung so lange dauert, haben die Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken schon mehrfach Kleine Anfragen rund um das Thema gestellt. Sie fordern schon lange einen freieren Umgang mit Cannabis, nicht zuletzt zu medizinischen Zwecken. Nun hat die Linksfraktion durch ihren drogenpolitischen Sprecher Frank Tempel abermals bei der Bundesregierung nachgehakt.
Unter anderem wollte die Fraktion wissen, wie viel Cannabis über die HV-Tische der Apotheken geht und wie viele Apotheken eine entsprechende Ausnahmeerlaubnis besitzen. Geantwortet hat für die Bundesregierung Ingrid Fischbach (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium. Sie liefert Zahlen zu den Erwerbsmengen aus den Apotheken. Demzufolge gaben Apotheken im Jahr 2011 insgesamt 6,7 Kilogramm Cannabis ab. 2012 waren es dann 10,5 Kilogramm, 2013 wuchs die Menge auf rund 25 und 2015 auf gute 85 Kilogramm. Im ersten Halbjahr 2016 waren es dann schon fast 62 Kilogramm. Die Tendenz geht also eindeutig nach oben.
Das Gleiche gilt für die Zahl der Apotheken, die eine Ausnahmeerlaubnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt haben. 2011 waren das noch 32 Apotheken, 2012 bereits 45, im folgenden Jahr 76 und 2014 107. In den Jahren 2015 und 2016 explodierte die Zahl geradezu – 622 Anträge sind es nun von 2011 bis August 2016 insgesamt gewesen. Die meisten Anträge werden übrigens in Bayern gestellt (167 Erlaubnisinhaber), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (125) und Baden-Württemberg (94).
Fischbach schreibt: „Das BfArM hat bislang allen Apothekenanträgen auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb und zur Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken an dazu berechtigte Personen stattgegeben“. Patienten hätten die Möglichkeit, dem BfArM im Rahmen ihres Antrages auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis Hinweise zu einer für sie vorzugswürdigen Lieferapotheke zu geben. „Mit dieser nimmt das BfArM im Interesse einer reibungslosen Versorgung der Patientin oder des Patienten Kontakt auf, wenn die Erteilung der Ausnahmeerlaubnis für die Patientin oder den Patienten unmittelbar bevorsteht“.
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