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Zusatznutzen nur bei zwei von zehn Indikationen für Epclusa
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen sieht für die Wirkstoffkombination Sofosbuvir und Velpatasvir
(Handelsname Epclusa) für acht von zehn Fragestellungen einen Zusatznutzen als
nicht belegt an. Die vorgelegten Daten seien nicht geeignet, einen Vorteil
gegenüber der Vergleichstherapie festzustellen, so die Begründung.
Köln / Stuttgart – 17.10.2016, 14:30 Uhr

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Zusatznutzen nur bei zwei von zehn Indikationen für Epclusa
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen sieht für die Wirkstoffkombination Sofosbuvir und Velpatasvir
(Handelsname Epclusa) für acht von zehn Fragestellungen einen Zusatznutzen als
nicht belegt an. Die vorgelegten Daten seien nicht geeignet, einen Vorteil
gegenüber der Vergleichstherapie festzustellen, so die Begründung.
Zusatznutzen nur bei zwei von zehn Indikationen für Epclusa
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen sieht für die Wirkstoffkombination Sofosbuvir und Velpatasvir
(Handelsname Epclusa) für acht von zehn Fragestellungen einen Zusatznutzen als
nicht belegt an. Die vorgelegten Daten seien nicht geeignet, einen Vorteil
gegenüber der Vergleichstherapie festzustellen, so die Begründung.
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