Anzeige
Urteil zum grenzüberschreitenden Arzneimittel-Versand
EuGH kippt Boni-Verbot
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche
Arzneimittelpreisrecht gekippt. Ausländische Apotheken dürfen Preisnachlässe
und Boni gewähren, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel nach
Deutschland versenden. Das bisherige Verbot verstößt gegen Europarecht – für
deutsche Apotheken bleibt die Preisbindung bestehen.
Berlin – Erstellt am 19.10.2016, 14:20 Uhr

Anzeige
Nächster Artikel
„Ein einmaliger Affront“
Apothekenrechtsexperte Elmar Mand ist entsetzt: Es sei ein einmaliger Vorgang und ein Affront,
dass eine Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs offen einem Urteil des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes widerspricht. Darüber hinaus überzeugt ihn das Urteil in der Sache nicht.
EuGH-Entscheid – welche Prognose stimmt?
Am morgigen Mittwoch fällt der Europäische Gerichtshof erneut eine für deutsche Apotheken wegweisende Entscheidung. Die Erwartungen und Hoffnungen sind unterschiedlich – wie ein Blick in unsere Fotostrecke zeigt.
Schicksalstag für deutsche Apotheken
Apotheker in Deutschland, Versandapotheken im EU-Ausland,
Politiker und Juristen blicken gespannt auf den 19. Oktober. Dann wird der Europäische Gerichtshof sein Urteil zur Rx-Preisbindung von
EU-ausländischen Versandapotheken verkünden. Sollte er das deutsche Recht
kippen, dürften DocMorris und andere Versender im EU-Ausland in die
Boni-Offensive gehen. Die deutschen Apotheken könnten nur zuschauen – oder?
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung