Urteil zum grenzüberschreitenden Arzneimittel-Versand

EuGH kippt Boni-Verbot

Berlin - 19.10.2016, 16:20 Uhr

Das Warten hat ein Ende: Der EugH hat sein Urteil zu Rx-Boni verkündet. (Foto: DAZ.online)

Das Warten hat ein Ende: Der EugH hat sein Urteil zu Rx-Boni verkündet. (Foto: DAZ.online)


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Arzneimittelpreisrecht gekippt. Ausländische Apotheken dürfen Preisnachlässe und Boni gewähren, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden. Das bisherige Verbot verstößt gegen Europarecht – für deutsche Apotheken bleibt die Preisbindung bestehen.

Um 9.30 Uhr hat der EuGH seine Entscheidung verkündet: Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen das Unionsrecht.

Die deutsche Regelung, die auch EU-ausländischen Versandapotheken zur Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung verpflichtet, wenn sie Arzneimittel an Kunden in Deutschland versenden, stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar, so die Richter. Denn die Festlegung einheitlicher Abgabepreise wirke sich auf in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker aus, sodass der Zugang zum deutschen Markt für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker behindert werden könnte als für inländische Erzeugnisse. Mit dieser Argumentation folgte der Gerichtshof ganz der Linie der DocMorris-Anwälte und des Generalanwalts.

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Hintergrund zum EuGH-Urteil

Schicksalstag für deutsche Apotheken

Konkret sei es für die ausländischen Apotheken schwerer, weil Versandhandel für sie ein wichtigeres, eventuell sogar das einzige Mittel darstelle, um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten. Zudem könne der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle Apotheken. Denn diese seien besser in der Lage, Patienten durch Personal vor Ort individuell zu beraten und eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen, so die Richter.

Gericht vermisst Belege für Geeignetheit der Einschränkung

Grundsätzlich kann eine Beschränkung des freien Warenverkehrs zwar mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden. Doch hier halten die Luxemburger Richter die betreffende Regelung für nicht geeignet, diese Ziele zu erreichen. Insbesondere sei nicht nachgewiesen worden, inwiefern durch die Festlegung einheitlicher Preise eine bessere geografische Verteilung der traditionellen Apotheken in Deutschland sichergestellt werden könne.

Die Richter meinen sogar, dass einige eingereichte Unterlagen im Gegenteil nahelegen, dass  mehr Preiswettbewerb unter den Apotheken die gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln fördern würde. Denn so würden Anreize zur Niederlassung in Gegenden gesetzt, in denen wegen der geringeren Zahl an Apotheken höhere Preise verlangt werden könnten.

Zudem betont der Gerichtshof, dass ihm keine Belege dafür vorliegen, dass sich die Versandapotheken ohne die betreffende Regelung einen Preiswettbewerb liefern könnten, sodass wichtige Leistungen wie die Notfallversorgung in Deutschland nicht mehr zu gewährleisten wären, weil sich die Zahl der Präsenzapotheken in der Folge verringern würde. Andere Wettbewerbsfaktoren wie die individuelle Beratung der Patienten durch Personal vor Ort könnten den traditionellen Apotheken nämlich eventuell dabei helfen, konkurrenzfähig zu bleiben.

Vorteile für Apotheken und Patienten?

Es könnte sich auch herausstellen, dass die Vor-Ort-Apotheken im Preiswettbewerb mit den Versandapotheken sogar einen Anreiz hätten, mehr Leistungen im Allgemeininteresse wie die Herstellung von Rezepturarzneimitteln anzubieten.

Und: Ein Preiswettbewerb könnte auch den Patienten Vorteile bringen, so der EuGH. Denn er würde es gegebenenfalls ermöglichen, verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland zu günstigeren Preisen anzubieten als sie derzeit festgelegt werden.

Hintergrund

Das jetzige Verfahren war zustande gekommen, weil Mitgliedern der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV) bei der holländischen Versandapotheke DocMorris Preisnachlässe versprochen wurden. Obwohl der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 2012 festgestellt hatte, dass die deutsche Regelung nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen die DPV beschlossen, die Frage dem EuGH vorzulegen. In der mündlichen Verhandlung am 17. März 2016 stellte sich die Bundesregierung klar hinter den Beschluss des Gemeinsamen Senats, der auch im Arzneimittelgesetz umgesetzt wurde. 

Hier finden Sie die Urteilsgründe des Gerichts:

Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 19. Oktober 2016, Rs. C 148/15

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde in seiner ersten Fassung veröffentlicht am 19. Oktober 2016 um 9:45.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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22 Kommentare

Rx Versand

von Dirk Homann am 19.10.2016 um 19:59 Uhr

Im Kommentar von T. La Roche wird eine mögliche Lösung angedeutet . Den Versandhandel mit (Rx?) Arzneimitteln verbieten.
Also los Herr Schmidt. Ran an die politische Arbeit!

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EuGh

von Maaß am 19.10.2016 um 17:52 Uhr

Die Fakten über die Preisbildung in der Apotheke sind Frau Gnirke nicht bekannt, ebenso wenig die Gewährung der Rabatte an die Krankenkassen. Um ihr Fachwissen zu erweitern wäre ein Praktikum in der Apotheke hilfreich!

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AW: EuGh

von Bernd Küsgens am 19.10.2016 um 18:43 Uhr

Sehr geehrte Frau Gnirke,
mit Interesse und Erstaunen habe ich Ihren Artikel gelesen. Mir erschließt nicht, weshalb bei einer wie von gewünschten Veränderung der Apothekenlandschaft sich etwas entscheidendes ändern soll. Die gesamte Wertschöpfung der Apotheken bei den Ausgaben der GKV beträgt 4,9 Milliarden € , bei den Arzneimitteln beträgt der Anteil der Apotheken 15,3%. Das sind bei den Gesamtausgaben der GKV 2,3%.
Selbst wenn die Wertschöpfung auf Null fällt, wird es bei den Gesamtkosten nur zu einer marginalen Senkung führen.
Ich würde mich freuen, in Ihren Artikeln eine adäquate Bewertung der Situation zu finden. Alles was sie sonst schreiben kann ich nur als billige Polemik betrachten.
Mit freundlichem Gruß in der Hoffnung eine Antwort zu erhalten

EuGH

von Wolfram Bär am 19.10.2016 um 12:08 Uhr

Na, die KKen wirds freuen. Die werden Druck machen und Knebelverträge wie bei den Hilfsmitteln durchdrücken. Kennt man ja zur Genüge: friss oder stirb! Warum sollen die sich jetzt gemüßigt fühlen ich da an die Vorgaben des GBAs zu halten? Ist doch alles hinfällig.

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Preiskoppelung von Sozialdiensten

von Peter Bauer am 19.10.2016 um 11:59 Uhr

Bei der jetzigen Diskussion sollte man nicht übersehen ,dass die von den Apotheken geforderten nicht kostendeckenden Dienste für das Allgemeinwohl gekoppelt sind an eine Preisverordnung oder zugesicherte Margen und ähnliches.Sollte es diese nicht mehr geben ,stehen auch Dinge wie verpflichtende Beratung,Notdienst oder Rezepturen,Kontrahierungszwang und ähnliches zur Disposition.Ebenso könnten Verträge mit der GKV,Rabattverträge und ähnliche Dinge durchaus rechtlich nicht mehr erzwungen werden.Das nächste wäre wozu brauche ich dann noch einen Verband,ABDA o.ä. ,und die auf die Kammern kämen auch neue Aufgaben zu.Ein sehr elegante und relativ unaufwendige Möglichkeit der Situation entgegenzuwirken,wäre es keine Zuzahlungen mehr zu erheben.Die Preisbindung könnte theoretisch erhalten bleiben und es wäre nur für Privatversicherte interessant und das auch nur vielleicht.

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EuGH

von Michael Zeimke am 19.10.2016 um 11:02 Uhr

Ein Berufsstand der sich NIE aufgelehnt hat, hat nichts anderes verdient. Ich gratuliere den Briten . Die sind bald
Herrscher im eigenen Land.

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AW: Dexit, aber sofort !

von U. Wolz am 20.10.2016 um 19:23 Uhr

Sehr richtig Herr Kollege,
Hut ab vor den Briten. Deutschland sollte durch einen sofortigen Dexit diesen verkommenen EU-Verein sofort und dauerhaft verlassen!

Versandurteil

von Ratatosk am 19.10.2016 um 10:51 Uhr

Wenn die ersten Milliarden Umsatzsteuer für im Ausland getätigte Umsätze fehlen, merken evt. sogar unsere Politiker, daß sie nur die Handlanger für ausländisches Großkapital waren. Die Vernichtung der flächendeckenden Versorgung durch Verminderung der Apothekenzahl, war ja schon immer das Ziel, vor allem von rot - grüner Seite. Soviel zur dezentralen Versorgung. Nun ja, fahren halt noch 100000 Lieferwägelchen mehr.
Zum Dank hat die ullala aber einen gut dotierten Posten im Parlament erhalten, - mission accomplished ! oder so.
Da die medizinische Versorgung in der Hand der Länder liegt laut EU Recht, sieht man auch schön, wie hier über welchem Umweg auch immer, dieses nach Belieben gebrochen wird, Die EU Verträge sind nicht das Papier wert !
Lieber sofort aussteigen und die alte EWG einführen, da eine EU ohne Rechtsstaatlichkeit nur Müll erzeugt.

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Aktuelles EuGH-Urteil

von Christian Timme am 19.10.2016 um 10:49 Uhr

Was für ein Timing!.
Fast unerwartete volle Breitseite in die Takelage der Apotheken. Nicht nur das Urteil sondern auch die Begründung ist mehr als ein Weckruf.

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Hr. Friedemann Schmidt

von Dr. Arnulf Diesel am 19.10.2016 um 10:47 Uhr

Hr. Friedemann Schmidt war sich doch so sicher, daß man keinen Plan B braucht...

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AW: Hr. Friedemann Schmidt

von Alexander Zeitler am 19.10.2016 um 17:41 Uhr

Hat der schon mal wirklich gewusst?

AW: Hr. Friedemann Schmidt

von Bernd Jas am 20.10.2016 um 16:19 Uhr

Womit wir wieder beim Thema "Glauben und Wissen" sind.
"Wahrscheinlich werden die Richter zu 80% für das Boni-Verbot stimmen."
Die Wahrheit ist wiedermal nur Schein.
Mit den restlichen 20% hätte man rechnen müssen um Resultate für diesen Fall parat zu haben.

Urteil

von H. Kühnelt am 19.10.2016 um 10:34 Uhr

Europa? NEIN DANKE!

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Wer will denn noch Apotheker werden ?

von volker köhler am 19.10.2016 um 10:28 Uhr

Während alle zuschauen, wie uns die wirtschaftlichen Grundlagen entzogen werden , diskutieren wir fleißig über Nachwuchssorgen und Medikamentationsmanagement.
Das brauchen wir bald nicht mehr , da ja nun bald alles per Drohne angeliefert wird.
Ach nein , ein paar Deppen brauchen wir doch für den Notdienst und die so lukrative Rezepturherstellung so ca 50x am Tag .
Vielen Dank !

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Urteil

von Baehs am 19.10.2016 um 10:23 Uhr

Die Argumentation ist unschlüssig.
Wie soll ich in einer strukturschwachen und daher konkurrenzarmen Gegend höhere Preise durchsetzten?
Zumal moralisch schwierig.
Durch mehr Beratung den Patienen binden? Klar, bis zur Platzierung der nächsten Online-Order... und v.A. der Vorschlag durch das Ankurbeln von unmittelbar ertragsmindernden Diensten (Rezeptur) die Apotheke vor Ort zu stärken. Ein schlechter Witz... Die ABDA hat mal wieder eine schallende Ohrfeige erhalten. Unfähigkeit wird nicht belohnt. Dem sollten wir gleich tun. Ich bin für eine Beitragssperre!

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Inländerdiskriminierung

von Michael N. am 19.10.2016 um 10:16 Uhr

So, die letzte Hürde ist genommen. Die Deutschen sind zu blöd und glotzen zu, wie wir von außen nun beschossen werden. Die Rabatt-Schlacht beginnt, ach ne, ...nicht für die Deutschen. Oder man läßt uns auch mitmachen, dann frage ich mich, wie das mit den Rabattverträgen ist, wer ist dann an was gebunden? Gibts dann noch Retax? Wieviel Arbeitsplätze wird das nun kosten? Das Ende der kleinen Apotheken ist nun besiegelt - das Landsterben nimmt zu, Herr Gröhe!

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Herr Gröhe,

von Christiane Patzelt am 19.10.2016 um 10:14 Uhr

jetzt gilt es, Ihren Worten auf dem Deutschen Apothekertag Taten folgen zu lassen!
20 Tausend Familienbetriebe stehen hier und erwarten Ihr Handeln!

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Schluss damit

von T. La Roche am 19.10.2016 um 10:10 Uhr

Deutschland ist das einzige Land, dass den Versandhandel überhaupt erlaubt und dann auch noch von ausländischen Versendern, die sich zudem nicht an Verurteilungen durch unsere Gerichte halten müssen.
In keinem anderen Land spielt der Versandhandel eine Rolle...warum machen wir so einen Unsinn? Seit Jahren steigt der Absatz mit Schmerzmitteln, Schlafmitteln und sonstigen problematischen Indikationen mit und ohne Rezept...alles kein Problem.

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AW: Schluss damit1

von globus am 19.10.2016 um 23:04 Uhr

In Europa gibt es mehr Länder, die den Versand erlauben. Sie sind nicht richtig informiert.
1. die Niederlande
2. Belgien
3. Frankreich
4. die Schweiz, Arzneimittel aber nur bei Verordnung
5. Österreich
6. Tschechien
7. Slowakei
8. Großbritannien
Österreich erlaubt den Versand im Gegensatz zu Deutschland nicht nur aus bestimmten Ländern. In Österreich muss das bestellte Arzneimittel aber das exakte Produkt in Österreich sein. Länderherkunft egal.

urteil

von FRANK EBERT am 19.10.2016 um 10:03 Uhr

Das war zu Erwarten, gab zwar genügend Deppen die das nicht wahr haben wollten, aber EU gegen Deutschland ist klar wie das ausgeht. Wir waren auf der Messe in München und sind jeden Tag von unserem Hotel zum Hauptbahnhof oder U-Bahnstation gelaufen. Deutschland geht den Bach runter und die Apotheken jetzt einfach etwas früher. Aus die Maus. Danke Ulla Schmidt, danke an die unfähige Abda -Führung ---juhu 2030---, danke EU, danke Frau Merkel. Danke an die ganzen Versager, danke vorallem an das OLG Düsseldorf.

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AW: RE: Urteil

von C. Fiedler am 19.10.2016 um 10:10 Uhr

Na, nun übertreiben Sie mal nicht. Weder geht Deutschland den Bach runter, noch werden die deutschen Apotheken aussterben.

EuGH

von Dr. Radman am 19.10.2016 um 9:56 Uhr

Nun haben wir den Salat....

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