Arzneimittel-Versand in Europa

Was darf wo verschickt werden?

Stuttgart - 28.10.2016, 08:30 Uhr

Die Versand-Apotheken versuchen den Eindruck zu erwecken, ein Rx-Versandverbot sei unrealistisch. Dabei ist es in der EU die Regel, nicht die Ausnahme. (Karte: Brothers - colourbox.de/DAZ)

Die Versand-Apotheken versuchen den Eindruck zu erwecken, ein Rx-Versandverbot sei unrealistisch. Dabei ist es in der EU die Regel, nicht die Ausnahme. (Karte: Brothers - colourbox.de/DAZ)


Die Gegner eines Rx-Versandverbots tun so, als ob diese Forderung völlig abwegig wäre. Dabei ist es in Europa die Ausnahme, dass ein Land den Fernabsatz verschreibungspflichtiger Arzneimittel erlaubt.

In der Mehrheit der europäischen Staaten ist der Versand mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht erlaubt. In der EU ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2003 ein Verbot des Versandhandels mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht rechtmäßig. Deswegen hat beispielsweise Österreich nach langjährigem Widerstand im vergangenen Jahr den OTC-„Fernabsatz“ (wie der Versandhandel in Österreich genannt wird) eingeführt. Die EUGH-Richter entschieden damals jedoch ausdrücklich, dass Mitgliedstaaten den Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel verbieten dürfen.

Nur sieben der (noch) 28 EU-Mitgliedstaaten erlauben den Versand mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. (Quelle: ABDA; Grafik: DAZ/ekr/Brothers - colourbox.de)

Tatsächlich ist der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach Angaben der ABDA nur in sieben der (noch) 28 Mitgliedstaaten der EU erlaubt: in Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, den Niederlanden, Schweden und Großbritannien. Das ist gerade einmal ein Viertel der Länder – und teilweise haben sie dem Versandhandel strenge Restriktionen auferlegt. So muss beispielsweise in Finnland die Apotheke vor dem Versand eines Arzneimittels telefonisch Kontakt mit dem Patienten aufnehmen.

Wie immer besonders: die Schweiz

Ein besondere Regelung hat das Nicht-EU-Land Schweiz: Hier dürfen nur Arzneimittel versendet werden, die von einem Arzt verschrieben wurden. Der Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist also erlaubt (immerhin hat die DocMorris-Mutter Zur Rose AG ihren Sitz in der Schweiz), der von OTCs dagegen nur dann, wenn diese ein Arzt verordnet hat. Die Begründung: Der Patient muss vor der Abgabe jedes (!) Arzneimittels persönlichen Kontakt mit einem „Medizinalberuf“ gehabt haben. „Fern-Verschreibungen“ sind deswegen auch nicht möglich, wie Zur Rose feststellen musste.

Übrigens ist auch das immer wieder bemühte Argument der angeblich so hohen Apothekendichte in Deutschland statistisch nicht haltbar. Im EU-Schnitt versorgen (ebenfalls laut ABDA) 31 Apotheken 100.000 Einwohner – in Deutschland sind es nur 25. Und da in Deutschland (anders als in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten) Niederlassungsfreiheit herrscht, ist die „Ballung“ von Apotheken an bestimmten Standorten ein Ausdruck des Wettbewerbs unter den Apotheken (um lukrative Standorte), nicht Symptom einer Überversorgung.


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