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Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
EuGH-Urteil gefährdet Palliativversorgung
Das EuGH-Urteil, das ausländischen Versandapotheken die Gewährung von Rx-Boni ermöglicht, kann die palliativmedizinische Versorgung von Patienten in Deutschland verschlechtern. Davor warnt die Sektion Pharmazie der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.
Es verstößt gegen Unionsrecht, wenn sich eine EU-ausländische Versandapotheke, die Arzneimittel nach Deutschland verschickt, an die hiesige Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten muss. Das hat der EuGH vor Kurzem entschieden. Das Urteil gefällt kaum einem Apotheker. Nun mehren sich auch die kritischen Stimmen aus der Wissenschaft und den Fachgesellschaften. Nach der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft melden sich jetzt die Sprecher der Sektion Pharmazie der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), Dominik Bauer (München) und Claudia Wegener (Baunatal) zu Wort.
Sie sind überzeugt: Das Urteil kann direkte Auswirkungen auf die palliativmedizinische Versorgung in Deutschland haben und zu einer drastischen Verschlechterung der Patientenversorgung führen.
In einer Stellungnahme verweisen sie darauf, dass Apotheken in Deutschland auf verschreibungspflichtige Arzneimittel keine Rabatte gewähren dürfen – die fixen Preise gelten gleichermaßen für den Ein- und Verkauf. Hierdurch werden eine flächendeckende Arzneimittelversorgung zu einheitlichen Preisen und eine Verfügbarkeit von Arzneimitteln auch im ländlichen Bereich sichergestellt. Zudem würden damit defizitäre, nicht kostendeckend abzubildende pharmazeutische Dienstleistungen mitfinanziert. Die Gewährung von Rabatten durch ausländische Versender verzerre diese einheitliche Versorgung mit Arzneimitteln zum Nachteil der Patienten.
Palliativversorgung erfordert mehr als Arzneimitteldistribution
Ausländische Versandapotheken beschränkten ihre Dienstleistungen nämlich auf die reine Arzneimitteldistribution. Dabei verzögere der Versand von Arzneimitteln über ein Logistikunternehmen die nahtlose Therapiefortsetzung und kurzfristige Therapiemodifikationen unnötig. Eine unmittelbare und umfassende pharmazeutische Betreuung könne nur die Apotheke vor Ort sicherstellen. Hierzu gehörten die zeitnahe Versorgung mit Arznei- und Betäubungsmitteln, kühlkettenpflichtigen Arzneimitteln und patientenindividuellen Rezepturen. Auch Notdienste leisten nur die deutschen Apotheken.
All dies ist gerade für die Versorgung von Palliativpatienten von Bedeutung: Es gilt Arzneimittel rund um die Uhr zeitnah zur Verfügung zu stellen und Individualrezepturen herzustellen, unter anderem Schmerzpumpen zu befüllen – und das von einem Apotheker mit Fachwissen, der in ein interdisziplinäres Palliativteam eingebunden ist.
Rx-Versandverbot als probates Mittel
Die DGP als interdisziplinäre Fachgesellschaft für die Versorgung schwerstkranker Menschen fordert deshalb, die hochwertige pharmazeutische Versorgung durch wohnortnahe Apotheken in Deutschland zu sichern. Dazu hält sie das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch den Gesetzgeber für ein geeignetes und notwendiges Mittel.
Hier finden Sie die Original-Stellungnahme der DGP/Sektion Pharmazie.
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