Rheinland-Pfalz

Erstes Qualifizierungsprogramm für ausländische Apotheker

Berlin - 21.11.2016, 13:45 Uhr

Fit für die Beratung: Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, in dem ausländische Apotheker an einem Qualifizierungsprogramm teilnehmen können. (Foto: Schelbert)

Fit für die Beratung: Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, in dem ausländische Apotheker an einem Qualifizierungsprogramm teilnehmen können. (Foto: Schelbert)


Unter den ausländischen Mitbürgern, die nach Deutschland kommen, um hier zu leben und zu arbeiten, sind auch etliche studierte Pharmazeuten. Doch bevor sie hier als Apotheker arbeiten können, gilt es die Hürde der Approbation zu überwinden. Um sie dafür fit zu machen, ist in Rheinland-Pfalz jetzt bundesweit einmalig ein Qualifizierungsprogramm für ausländische Apotheker gestartet.

Vom naturwissenschaftlichen Standpunkt her unterscheidet sich die Pharmazie weltweit kaum. „Auch in Syrien sieht das Molekül eines Arzneimittelwirkstoffs aus wie bei uns“, sagt Joachim Thoss, Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen und Leiter der Abteilung Pharmazie bei der Landesapothekerkammer (LAK) Rheinland-Pfalz. Davon abgesehen könnten die Unterschiede im Apothekerberuf aber riesig sein, sagt er. Mit ein Grund, warum die LAK nun mit Kooperationspartnern bundesweit als erste ein Projekt zur Qualifizierung ausländischer Apotheker in Deutschland mit dem Namen „IQ Apotheker für die Zukunft“ ins Leben gerufen hat.

Wer in Deutschland als Apotheker arbeiten will, benötigt natürlich die Approbation, die staatliche Anerkennung – kein Problem für all die, die in Deutschland studiert haben. Auch wer aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union, der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums (das sind zusätzlich noch Island, Liechtenstein und Norwegen als Nicht-EU-Staaten) ein abgeschlossenes Pharmazie-Studium mitbringt, hat nur wenig Probleme, sofern er ausreichend gut Deutsch spricht. In dem Fall greift in der Regel ein automatisches Anerkennungsverfahren.

Simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch gehört zur Prüfung

Anders sieht es aber aus, wenn der Abschluss in anderen als diesen Ländern erworben wurde. Dann gilt es nicht nur nachzuweisen, dass derjenige die deutsche Sprache mindestens auf dem C1-Niveau des europäischen Referenzrahmens beherrscht, also „fachkundige Sprachkenntnisse“ besitzt. Dazu gibt es bei der zuständigen Approbationsbehörde eine sogenannte fachsprachliche Prüfung, die aus einem simulierten Apotheker-Patienten-Gespräch, dem Schreiben eines „berufstypischen Schriftstücks“ und einem Fachgespräch besteht. Außerdem findet noch eine „Kenntnisprüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes“ statt. Damit will der Gesetzgeber eine gleichbleibende hohe Qualität der Gesundheitsversorgung sicherstellen.

In jüngster Zeit betrifft das vor allem – wenngleich nicht nur – Flüchtlinge aus Krisengebieten wie etwa Syrien oder der Ukraine, die nach Deutschland kommen, und auch hier als Apotheker hier arbeiten wollen. „Und wir haben festgestellt, dass häufig bei den Prüfungsleistungen der Kandidaten in beiden Bereichen, sowohl sprachlich als auch bei den Kenntnissen für den Apothekerberuf, viel Verbesserungsbedarf besteht“, sagt Thoss. Dabei gehe es nicht so sehr um das pharmazeutisch fachliche Wissen. „Das sind ja alles studierte Apotheker“, erklärt Thoss. Aber was das Wissen um das deutsche Apothekenwesen und -recht anbelange, gebe es da häufig Nachholbedarf.



Volker Budinger, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Ich bin ein ägyptischer Apotheker

von Bekhit Rady Bekhit am 26.11.2018 um 1:16 Uhr

Ich bin ein ägyptischer Apotheker. Kann ich an einem medizinischen Spezialprogramm teilnehmen?
 
 Ich möchte als Apotheker in Rheinpfalz arbeiten
 


Ich wohne in Ägypten Danke
 

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