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Bundesgerichtshof
Bei Hilfsmitteln ist der Zuzahlungsverzicht erlaubt
Bei
Hilfsmitteln, wie etwa Diabetikerbedarf, darf der Anbieter auf die gesetzliche Zuzahlung verzichten. Das hat heute der Bundesgerichtshof
entschieden. Die Vorinstanz hatte hier noch einen Verstoß gegen das
Heilmittelwerberecht gesehen.
Berlin – Erstellt am 01.12.2016, 15:40 Uhr

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Hat die Polypille eine Zukunft?
Die gesamte Medikation in nur einer Tablette verpresst – das klingt übersichtlich. Der Traum von der kardioprotektiven Polypille, die zu allen Patienten passt und sogar in der Primärprävention eingesetzt werden könnte, wurde zwar bisher noch nicht realisiert, dafür kommen in regelmäßigen Abständen neue Kombipräparate auf den Markt. Eine bessere Adhärenz gilt als erwiesen, aber ist auch die Wirksamkeit größer?
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