Abtrennungsgebot

Mehr Offenheit für Apotheken-Türen

Dürfen die Türen einer Apotheke zu einer Ladenstraße hin beständig offen sein? Lange hieß es, damit werde das in der Apothekenbetriebsordnung normierte Trennungsgebot unterlaufen. Danach sind Apotheken räumlich klar von anderweitig genutzten Räumen oder Straßen abzutrennen. Doch das Apothekenrecht ist im Wandel. Das meint das Verwaltungsgericht Minden.  Auch im Hinblick auf offene Apothekentüren.