ABDA zum Rx-Versandverbot

„Patienten brauchen keine Spezialversender“

Berlin - 15.02.2017, 14:00 Uhr

Nicht von Nöten: Aus Sicht der ABDA können Apotheken die Leistungen der Spezialversender im Falle eines Rx-Versandverbotes von einen Tag auf den Tag übernehmen. (Foto: fotolia / Herrndorff)

Nicht von Nöten: Aus Sicht der ABDA können Apotheken die Leistungen der Spezialversender im Falle eines Rx-Versandverbotes von einen Tag auf den Tag übernehmen. (Foto: fotolia / Herrndorff)


Die Gegner des Rx-Versandverbots schießen sich derzeit auf ein Thema ein, das die SPD-Bundestagsfraktion ins Spiel gebracht hatte: Laut SPD drohen erhebliche Versorgungsprobleme, sollten die sogenannten Spezialversender von einen Tag auf den anderen ihre Dienste einstellen müssen. Die ABDA hält nun dagegen: Alles das, was die spezialisierten Versandapotheken leisten, können auch Apotheken leisten.

Wie viele Spezialversender es in Deutschland gibt, ist unbekannt. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken hat bislang keine Zahlen über diesen Markt veröffentlicht. Fest steht, dass sich in den vergangenen Jahren einige Unternehmen auf solche speziellen Versandrezepturen für gewisse Indikationen spezialisiert haben. DAZ.online hatte vor einigen Tagen über den Fall eines Kindes berichtet, das an der angeborenen Rückenmarks-Erkrankung Spina bifida leidet. Viele solcher Patienten (in Deutschland gibt es etwa 10.000 an Spina bifida erkrankte Kinder) benötigen sterile Lösungen von Oxybutinin, um die Blasenschwäche zu behandeln. Eine Versandapotheke im Raum Hamburg soll sich auf die Herstellung und den Versand solcher Mittel spezialisiert haben.

Aber auch Patienten, die unter einer Makuladegeneration (AMD) leiden, bestellen des Öfteren bei Versandapotheken. In diesem Fall geht es um Injektionslösungen des Ophtalmikums Lucentis, das dem Vernehmen nach oft von einer Versandapotheke im Tecklenburger Land hergestellt und verschickt wird. Ein weiteres Beispiel solcher speziellen Versandrezepturen sind Kapseln des selten verwendeten Arzneimittels Strophantin, die bei Herzinsuffizienz verordnet werden.

Wenn der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegte Referentenentwurf zum Rx-Versandverbot in seiner jetzigen Form als Gesetz beschlossen wird, dürfen die oben genannten Arzneimittel nicht mehr versendet werden. Die SPD-Apothekenexpertin und Ärztin Sabine Dittmar ist der Meinung, dass die Apotheken vor Ort diese Leistungen nicht von einen auf den anderen Tag übernehmen können. Hinzu kommt, dass sich nun auch erstmals eine betroffene Familie an den Gesundheitsausschuss gewendet hat und darum gebeten hat, den Rx-Versand zu erhalten, weil die Apotheken in der Umgebung das spezielle Arzneimittel nicht herstellen können.

Die ABDA stellt nun aber klar, dass aus ihrer Sicht kein Grund zur Sorge besteht. Mit Bezug auf den Brief der betroffenen Mutter eines an Spina bifida erkrankten Kindes, erklärt eine ABDA-Sprecherin gegenüber DAZ.online, dass die Herstellung von fertigen Oxybutinin-Lösungen keineswegs nur in hochspezialisierten Apotheken stattfinden muss. Wörtlich sagte die Sprecherin: „Jede Apotheke kann nach der einschlägigen NRF-Vorschrift Oxybutynin-haltige Instillationslösungen herstellen und im Anschluss hitzesterilisieren. Das Vorhandensein eines ‚Reinraums‘ ist nicht notwendig. Die entsprechende Vorschrift stellt der DAC/NRF seinen Abonnenten zur Verfügung.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

"Spezial-"Versender sind Rezeptur-Hersteller

von Jürgen Dietrich am 16.02.2017 um 11:12 Uhr

Mann kann die Bedenken der SPD entschärfen, wenn man im Gesetzesentwurf die Formulierung "verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel" anstelle der allgemeinen Formulierung "verschreibungspflichtige Arzneimittel" aus der AMVVO verwenden würde. Damit sollten die herstellenden Apotheken weiterhin ihre handwerklich hergestelleten (Rezeptur) Arzneimittel unbeeinträchtigt vom Versandverbot versicheicken können!?

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Wozu denn sonst die Laborausstattung?

von Andreas Grünebaum am 15.02.2017 um 18:29 Uhr

Wozu muss ich denn heuer gerade > 10.000 Euro für das Apothekenlabor nebst Rezepturausstattung ausgeben, wenn u.a. der Autoklav nur fürs Museum taugen soll, weil das ohnehin die wenigen Spezialversender gerne aus wirtschaftlichen Gründen exklusiv weiter betreiben möchten? Können wir uns bei einem weiteren Rx-Versand darauf einigen, dass wir den Quatsch dann gar nicht mehr anschaffen müssen, und gleichsam die Spezialversender einen "Spezialrabatt" an die Krankenkassen abgeben? Schließlich soll doch niemand an Rezepturen verdienen - oder?

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ab da ab gings bergab

von Christian Giese am 15.02.2017 um 16:32 Uhr

Wer Arroganz versprüht, letzter Satz, bereitet den Boden für den nächsten Konflikt.

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Bitte einmal "saugen" ...

von Christian Timme am 15.02.2017 um 15:57 Uhr

Wer dieser ganzen Diskussion folgt, kann zu dem Schluss kommen: ABDA und MO können zwar DEMENTIEREN aber keine Lösung in der Fläche anbieten. Wenn dieses Problem erkannt würde und man wie z.B. durch Herrn Dr. Schweikert-Wehner Hilfe anbietet, kommt das einer Lösung näher als das Problem weiter durch die Landschaft zu schieben um noch mehr Inkompetenz und Ignoranz (Siehe letzter Absatz) zu demonstrieren. Unter diesem großen "ABDA-Teppich" sollte mal "gesaugt" werden. Meine Meinung.

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Keep it simple....

von gabriela aures am 15.02.2017 um 15:34 Uhr

Warum nicht Versand zur örtlichen Apotheke, die ihrerseits das Rezept an die "Spezialapotheke" schickt.
Vorab per Fax bei den Kolleginnen bestellen und gut, gerne noch die Zuzahlung vorab ins Kuvert gelegt..
Abholung durch den Patienten am Ort.
Denke ich zu simpel, habe ich ein paar Gesetze vergessen ?

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