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Forderung der Techniker Krankenkasse
Hersteller sollen bei Lieferausfällen zahlen
Der Gesetzgeber soll Pharmahersteller bei Lieferunfähigkeiten stärker in die Pflicht nehmen, fordert die Techniker Krankenkasse. Sie sollen zum Beispiel die Kosten für die Beschaffung eines alternativen Arzneimittels übernehmen. Dadurch hätte das Thema auch bei den Pharmaunternehmen endlich einen höheren Stellenwert.
Bei der Techniker Krankenkasse (TK) werden laut eigener Aussage nur 3,8 Prozent der Packungen aufgrund von Lieferschwierigkeiten ausgetauscht. Der Durchschnitt soll bei 4,3 Prozent liegen. Doch das ist der Kasse offensichtlich nicht genug. Die TK will eine Liefergarantie. Bei so sensiblen Produkten wie Arzneimitteln reiche es nicht, dass Ausfälle selten sind, erklärte der Leiter des Fachbereichs Arzneimittel der TK, Tim Steimle. Die Hersteller sollen die Lieferungen garantieren, und das gelänge in der Wirtschaft am besten über monetäre Anreize, sagte er. Profitieren würden die Versicherten.
Nach Ansicht der Kasse könnten die Lieferprobleme, die unterschiedliche Ursachen haben, meistens in der Fertigung oder Logistik verhindert werden. „Daher sollten pharmazeutische Unternehmen im Falle der Lieferunfähigkeit verpflichtet werden, auch die Rabattausfälle und die Kosten für Beschaffung eines anderen Arzneimittels zu übernehmen", erklärte Steimle. Die TK erhofft sich dadurch, dass das Thema auch bei den Pharmaunternehmen endlich einen höheren Stellenwert bekommt. Unternehmen mit belastbaren Lieferketten und einer hohen Performance, die zum Beispiel deutsche Generikahersteller gern für sich in Anspruch nehmen, hätten so einen Wettbewerbsvorteil, so die Kasse.
Apotheker sollen entlastet werden
Doch nicht nur die Versicherten sollen profitieren. Die Hersteller stärker in die Pflicht zu nehmen, insbesondere wenn kein alternatives Rabattarzneimittel zur Verfügung steht, würde nach Ansicht der TK auch die Apotheken entlasten. Denn die blieben im Zweifel auf den Kosten sitzen, wenn sie die Nicht-Lieferfähigkeit der Rabattarzneimittel der Kasse nicht nachweisen.
Die TK kann bereits heute Apothekern direkt Informationen zur Lieferfähigkeit ihrer Rabattvertragspartner elektronisch zur Verfügung stellen und hat dies dem Deutschen Apothekerverband bereits im Oktober vergangenen Jahres angeboten. Die Daten könnten jedoch auch, wie derzeit gefordert, an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermittelt werden. Sie sind tagesaktuell, da jeder Rabattvertrag eine Klausel enthält, dass Lieferunfähigkeiten sofort gemeldet werden müssen.
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