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Import versus rabattiertes Original
Sozialgericht räumt Aut-idem-Kreuz den Vorrang ein
Wie soll eine Apotheke mit einem Rezept über einen
Reimport umgehen, wenn der Arzt das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat,
aber ein Rabattvertrag über das Originalpräparat besteht? Die gängige
Auffassung lautet: Der Rabattvertrag hat vor dem Aut-idem-Kreuz Vorrang –
denn bei Original und Import handelt es sich letztlich um das gleiche
Arzneimittel. Das Sozialgericht Bremen hat nun allerdings anders entschieden –
zugunsten des Apothekers.
Berlin – Erstellt am 29.03.2017, 13:40 Uhr

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