Import versus rabattiertes Original

Sozialgericht räumt Aut-idem-Kreuz den Vorrang ein

Wie soll eine Apotheke mit einem Rezept über einen Reimport umgehen, wenn der Arzt das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat, aber ein Rabattvertrag über das Originalpräparat besteht? Die gängige Auffassung lautet: Der Rabattvertrag hat vor dem Aut-idem-Kreuz Vorrang – denn bei Original und Import handelt es sich letztlich um das gleiche Arzneimittel. Das Sozialgericht Bremen hat nun allerdings anders entschieden – zugunsten des Apothekers.