Krebs im Rachenraum

Biomarker könnte zur Früherkennung taugen

Stuttgart - 10.04.2017, 09:00 Uhr

HPV: nicht nur mitverantwortlich bei Gebärmutterhalskrebs, auch bei Tumoren des Rachens. (Foto: Kateryna_Kon / Fotolia)

HPV: nicht nur mitverantwortlich bei Gebärmutterhalskrebs, auch bei Tumoren des Rachens. (Foto: Kateryna_Kon / Fotolia)


Bösartige Tumore des Rachens gehören in Deutschland nicht unbedingt zu den häufigsten Krebsarten. Bei Männern stehen sie aber immerhin auf Platz fünf. Rachentumore werden zunehmend durch eine Infektion mit humanen Papillomviren ausgelöst. Genau darauf beruht ein neuer Bluttest zur Früherkennung, den Wissenschaftler vom Deutschen Krebsforschungszentrum entwickelt haben.

Anteil HPV-bedingter Tumoren nimmt zu

Wie der Gebärmutterhalskrebs werden Tumore im Rachenbereich in vielen Fällen mit dem humanen Papillom-Virus (HPV) in Verbindung gebracht. Das Virus löst das Karzinom zwar nicht aus, gilt aber als wichtiger Kofaktor. Laut Krebsgesellschaft ist aktuell eine steigende Häufigkeit von Rachenkrebs bei jüngeren Patienten zu beobachten, die auf die weltweit zunehmende Infektionsrate mit dem humanen Papilloma Virus Typ 16 (HPV 16) zurückgeführt wird.

Nachweis von Antikörpern gegen das HPV-Protein E6

Ein Wissenschaftler-Team vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) um Tim Waterboer hat nun herausgefunden, dass Personen mit dem Risiko, an einem HPV-bedingten Tumor des Rachenraums zu erkranken, frühzeitig identifiziert werden können, und zwar mithilfe eines spezifischen Antikörper-Nachweises.

Die Ergebnisse der im Journal of the National Cancer Institute publizierten Forschung kamen in Zusammenarbeit mit Kollegen von der Internationalen Krebsforschungsagentur IARC und vom amerikanischen National Cancer Institute zustande.

Der neue Test beruht auf dem Nachweis von Antikörpern gegen das HPV-Protein E6. Dieses wird von chronisch infizierten Zellen produziert und spielt bei der Krebsentstehung eine wichtige Rolle. Antikörper gegen E6 gelten deswegen im Hinblick auf eine mögliche Entstehung oder das Vorliegen einer entsprechenden Krebserkrankung als besonders aussagekräftig.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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