Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Heil- und Hilfsmittelgesetz tritt in Kraft

Stuttgart / Berlin - 10.04.2017, 17:30 Uhr

Mit dem neuen Hilfsmittelgesetz darf für die Kassen nicht allein der Preis entscheidend sein. (Foto: laboko / Fotolia)

Mit dem neuen Hilfsmittelgesetz darf für die Kassen nicht allein der Preis entscheidend sein. (Foto: laboko / Fotolia)


Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung ist am heutigen Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Somit tritt es am Dienstag in Kraft. Es regelt unter anderem, dass bei Hilfsmittel-Ausschreibungen der Krankenkassen in Zukunft auch Qualitätskriterien berücksichtigt werden müssen. 

Am 16. Februar hatte der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung  (HHVG) in zweiter und dritter Lesung beraten. Am morgigen Dienstag tritt es nun in Kraft, nachdem es heute im Bundesgesetzblatt erschienen ist. Demnach darf bei Hilfsmittelausschreibungen der Krankenkassen nicht mehr vorrangig der Preis für den Zuschlag das ausschlaggebende Kriterium sein, sondern es muss vor allem die Qualität eine zentrale Rolle spielen. So hatte nicht zuletzt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU), auf die Reform im Hilfsmittelbereich gedrängt.

Laumann wurde in den vergangenen Jahren immer wieder mit Patientenbeschwerden konfrontiert. Insbesondere die mangelhafte Qualität von Inkontinenzhilfen wurde häufig beklagt. Außerdem sollen Versicherte jetzt immer zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen können – und diese müssen dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. Auch eine Regelung, an der Laumann nicht unbeteiligt war.

Der GKV-Spitzenverband ist nun verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren. Zudem muss er eine Verfahrensordnung beschließen, mit der die Aktualität des Verzeichnisses auch künftig gewährleistet wird. Außerdem soll er jährlich einen nach Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen veröffentlichen.

Viel Kritik für last-Minute-Ausschreibung

Eine weitere Neuerung ist, dass Hilfsmittel mit hohem individuellem Anpassungsbedarf nicht mehr ausgeschrieben werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise ableitende Inkontinenzhilfen. Eine noch kurz vor knapp unter Dach und Fach gebrachte Ausschreibung für verschiedene ableitende Inkontinenzhilfen und intravaginale Kontinenztherapiesysteme sowie Zubehör und Verbrauchsmaterial hatte der Techniker Krankenkasse viel Kritik eingebracht. Der Vertrag gilt seit dem 1. März. 

Außerdem müssen Leistungserbringer Versicherte künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzliche Leistungen innerhalb des Sachleistungssystems für sie geeignet sind – und somit von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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