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Baden-Württemberg
Behörde schließt DocMorris-Abgabeautomaten
Das ging schnell: Nur zwei Tage nach der Eröffnung des
Arzneimittel-Abgabeautomaten von DocMorris in Hüffenhardt hat das
Regierungspräsidium Karlsruhe die sofortige Schließung angeordnet. Am heutigen
Freitag haben sich zwei Beamte eine Übersicht im baden-württembergischen Ort verschafft und sind sich nun sicher, dass das Abgabemodell rechtswidrig
ist. DocMorris musste schließen.
Der von der niederländischen Versandapotheke DocMorris erst kürzlich eröffnete Video-Abgabeautomat im baden-württembergischen Hüffenhardt ist wieder geschlossen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe, das in der Region für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Apotheken zuständig ist, hat am heutigen Freitag die sofortige Schließung angeordnet. Die Kernbotschaft der Behörde ist: Eine Versandhandelserlaubnis umfasst nicht die Eröffnung einer solchen Abgabestelle. Außerdem ist sich die Behörde sicher, dass Hüffenhardt gar keinen Abgabeautomaten benötigt, da im Ort zwei von Apothekern betriebene Rezeptsammelstellen vorhanden sind.
Wörtlich teilte das Regierungspräsidium mit: „Das Regierungspräsidium stützt die Entscheidung darauf, dass der Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel strengen Anforderungen des Gesetzgebers unterworfen ist. Die Abgabe in Hüffenhardt erfolgt nicht in einer Apotheke und ist auch nicht von der Versandhandelserlaubnis des in den Niederlanden ansässigen Unternehmens umfasst.“ Der Versand müsse aus einer öffentlichen Apotheke heraus erfolgen, was notwendigerweise mit einer individuellen Versendung oder Auslieferung an einen Dritten oder eine Abholstation verbunden sei. „Die Abgabe aus einem vorab mit einem Arzneimittelvorrat befüllten Lagerautomaten sieht diesen Schritt gerade nicht vor.“
Apotheke oder nicht?
In den vergangenen Monaten war darüber spekuliert worden, auf welcher rechtlichen Grundlage DocMorris den Automaten in Hüffenhardt eröffnen will. Erfolgt eine Arzneimittelabgabe vor Ort, ist eigentlich die Betriebserlaubnis für eine Apotheke notwendig, die DocMorris als ausländische Kapitalgesellschaft nicht erhalten würde. DocMorris selbst war offensichtlich nicht der Meinung, dass die Abgabestelle eine Betriebserlaubnis benötigt. Das Unternehmen hatte zuletzt lediglich die Lagerung von Arzneimitteln behördlich beantragt.
Die Behörde ist allerdings klar der Meinung, dass DocMorris mit der Abgabestelle die in Deutschland geltenden Vorschriften und Anforderungen an Apotheken umgehen wollte. Wörtlich teilte das Regierungspräsidium mit: „Die Automatenabgabe verwischt in unzulässiger Weise die Grenze zwischen dem Versandhandel und der Abgabe von Arzneimitteln in einer Präsenzapotheke. Letztere unterliegt hinsichtlich der Räumlichkeiten, der Ausstattung und des Fachpersonals hohen gesetzlichen Anforderungen, die durch das Abgabeterminal umgangen werden.“
4 Kommentare
Es lebe das "rechte" Europa!
von Roy Bean am 22.04.2017 um 9:28 Uhr
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Straftat
von Frank Zacharias am 21.04.2017 um 17:02 Uhr
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Land geht vor Bund. Grün sticht grün, RP B-W kann Klartext ...
von Christian Timme am 21.04.2017 um 16:59 Uhr
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Automat
von Frank ebert am 21.04.2017 um 16:37 Uhr
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