Aut-idem-Kreuz

Ein Kreuz ist die beste Lösung

Stuttgart - 02.05.2017, 07:00 Uhr

Ein Kreuz ist die beste Lösung, sagt das Apotheken-Rechenzentrum Darmstadt. 

Ein Kreuz ist die beste Lösung, sagt das Apotheken-Rechenzentrum Darmstadt. 


Rein rechtlich spricht nichts dagegen, das Aut-idem-Feld auf dem rosa Rezept auch auf andere Weise als mit einem Kreuz zu markieren. Allerdings gäbe es gute Gründe, auf ein „Durchstreichen“ – denn das ist mit der Markierung eigentlich gemeint – zu bestehen. Denn die Freiheit, das Feld nach Lust und Laune zu markieren, hat ihren Preis. 

Laut Kommentar zum Rahmenvertrag steht es dem verordnenden Arzt frei, wie er die zu markierenden Felder auf dem Rezept kennzeichnet. Erkauft wird sich diese Freiheit aber mit einem erhöhten Erfassungsaufwand und Erfassungsfehlern. Denn in den Rechenzentren werden die Rezepte automatisch verarbeitet. Und um hier flexibel zu sein, wird die Anzahl schwarzer Bildpunkte im Aut-idem-Feld des digitalisierten Rezeptformulars ausgewertet, wie ein Vertreter des Apotheken-Rechen-Zentrums (ARZ) Darmstadt erklärt. Das führe dann aber zu Fehlern, wenn der Arztdruck mit den Verordnungen zu weit links steht und zum Beispiel das „A“ von Aspirin als Kreuz interpretiert wird. Auch Verunreinigungen oder wenn der Arzt ein falsch gesetztes Kreuz mit Kugelschreiber durchgestrichen hat, würden als Aut-idem-Kreuz erkannt.

Daher muss, soll das Kreuz aufgehoben werden, immer der Korrekturroller zum Einsatz kommen. Andernfalls ist die Korrektur wirkungslos, weil das Lesegerät diese als „Kreuz“ interpretiert. 

„Eine standardisierte Vorgehensweise wäre besser“

Aus Sicht der Rechenzentren wäre also eine standardisierte Vorgehensweise wünschenswert. Wäre ein Kreuz vorgegeben, würde das laut ARZ Darmstadt die Sicherheit der automatischen Erkennung wesentlich erhöhen. Die Freiheit, zu markieren, wie man möchte, werde mit einem erhöhten Erfassungsaufwand erkauft. Aus Sicht des Rechenzentrums ist ein Kreuz im Aut-idem-Feld immer die beste Wahl. 

Und es gibt noch ein weiteres Argument für ein „X“ – und zwar ein inhaltliches: Ein nicht markiertes Aut-idem-Feld bedeutet, der Austausch ist erlaubt. Um den Austausch zu untersagen, muss das Feld durchgestrichen werden. Und maschinell passiert das in der Regel mit einem „X“.  Dass das oft als Ankreuzen interpretiert wird, ist ein Missverständnis.

Ein Fall wie der, über den das deutsche Arztportal berichtet hat, in dem ein Arzt das Aut-idem-Feld mit dem Wort „on“ gekennzeichnet hat, widerspricht somit der eigentlichen Idee und könnte unter Umständen für Verwirrung sorgen. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Fehler von Apothekern nur in Ausnahmen berechtigter Anlass für Retaxationen

Oft ist die Technik Schuld

Ausnahmen für Importe

Verwirrende Aut-idem-Kreuze

Rabattarznei nicht automatisch abgabefähig!

Kreuz verhindert Austausch

Import versus rabattiertes Original

Sozialgericht räumt Aut-idem-Kreuz den Vorrang ein

HAV: Apotheker müssen umdenken

Aut-idem-Kreuz schlägt Rabattvertrag

Nicht sehen, nicht wissen?

Retax-Dienstleister nicht qualifiziert

Richtige Auswahl bei Wirkstoffen der Substitutions­ausschlussliste und Aut-idem-Kreuz

Original oder Import?

3 Kommentare

Das Kreuz mit dem Kreuz ...

von Christian Timme am 02.05.2017 um 11:16 Uhr

Also 15 Kreuze zur Auswahl sollten reichen ... zumal die Auswahl dem zu medikamentierenden Parienten zustehen sollte. Denn die schwierige Auswahl des "richtigen Kreuzes", ähnlich dem eines Sehtests beim Augenarzt, sollte auch dazu dienen dem Patienten zu erklären wozu dieses Merkmal dient ... denn "runenähnliche Verschreibungen" mit weiteren, nur durch die Grenzen der ärztlichen Kreativität begrenzten, weiteren Runen sind der ürsprünglich gemeinten Wiederherstellung der Gesundheit des noch lebenden Patienten und Apothekenkunden abträglich. - Ein Rezept sollte nicht über Mehrzweckverordnungsfunktionen zu einer ärztlichen "Mehrzweckwaffe" gegen Patienten und Apotheker umfunktioniert werden ...da hat wohl der Rahmen ... versagt ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Durchstreichen...

von Christian Becker am 02.05.2017 um 10:10 Uhr

Ist das X im Feld "Gebührenpflichtig", "noctu"... dann auch ein Durchstreichen? Natürlich nicht, da ist es dann auf einmal ein Ankreuzen.
Ich bin zu jung um es sicher zu wissen, aber mir hat ein Kollege erzählt, dass "aut idem" früher angekreuzt wurde, wenn ausgetauscht werden durfte und das aus Gründen der Praktikabilität beibehalten wurde, nur halt die Aussage umgedreht wurde.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Genau genommen

von T. La Roche am 02.05.2017 um 7:29 Uhr

Und wenn man es dann so genau nimmt ... ein " Korrekturroller", der das aut idem weißelt ...würde dann auch das aut idem entfernen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.