Evidenzbasierte OTC-Beratung

Verhaltene Zufriedenheit mit dem neuen OTC-Newsletter „EVInews“ 

Die ABDA hat in der vergangenen Woche ihren neuen Newsletter zur evidenzbasierten Selbstmedikation vorgestellt. Das neue Angebot geht auf einen Beschluss des Deutschen Apothekertages von 2014 zurück. Aber ist der Newsletter das, was die Initiatoren des Antrags sich vorgestellt hatten? DAZ.online hat mit der Berliner Apothekerin Dr. Kerstin Kemmritz gesprochen, die an dem Antrag mitbeteiligt war.

Verhaltene Zufriedenheit mit dem neuen OTC-Newsletter „EVInews“ 

Im September 2014 hatte der Deutsche Apothekertag beschlossen, evidenzbasierte Daten zu gängigen Präparaten in der Selbstmedikation zu sammeln, zu kategorisieren und zu klassifizieren, um sie für die Beratung nutzen zu können. Nun hat die ABDA die Umsetzung präsentiert: EVInews, einen Newsletter zur evidenzbasierten Selbstmedikation. Er wird zweimal im Monat Informationen über die Studienlage zu Arzneistoffen, die (auch) in der Selbstmedikation vorkommen, sowie zur Interpretation klinischer Studien im Allgemeinen publizieren. Das Ganze für 39,90 Euro im Jahr. Bis zum 30. September 2017 ist er noch kostenlos erhältlich.

Apothekerin Dr. Kerstin Kemmritz aus Berlin, die mit dem Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten den entsprechenden Antrag initiiert hatte, ist „verhalten zufrieden“, wie sie gegenüber DAZ.online erklärt. Einerseits freue sie sich, dass das Thema seitens der ABDA angegangen wurde – auch in einem vertretbaren Zeitrahmen. „Das ist ein schönes Fortbildungsprojekt, das da geschaffen wurde. Der Newsletter ist gut gemacht“, lobt sie. EVInews geht ihrer Ansicht nach zum Teil sogar über das hinaus, was man mit dem Antrag bezwecken wollte –  es würden dort nämlich aufbereitete Informationen angeboten und nicht nur Daten gesammelt, kategorisiert und klassifiziert. 

„Die Kernforderung ist nicht erfüllt"

Andererseits sieht Kemmritz die Kernforderung des Antrags nicht erfüllt. Die lautete nämlich, den Apothekern einen einfachen Zugang zu den Studiendaten zu den Wirkstoffen der Selbstmedikation zu verschaffen. „Der Newsletter trifft nicht die Intention des Antrags“, findet sie. Ihrer Meinung nach führt aber in Zukunft kein Weg mehr daran vorbei, der Apothekerschaft diese Informationen zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel indem man die relevanten Studien in einer Datenbank hinterlegt. Informationen über klinische Daten werden ihrer Meinung nach zukünftig für die Arbeit in der Apotheke ohnehin immer unerlässlicher werden, unter anderem für das Medikationsmanagement. Diese Informationen sollten in einer Apotheker-Datenbank, wie der der ABDA-Datenbank, für jeden und nicht nur für Newsletter-Abonnenten zugänglich sein.  

Eine Bewertung hatten die Initiatoren nie im Sinn

Kemmritz betonte in diesem Zusammenhang auch noch einmal, dass sie und ihre Mitstreiter nach wie vor keine automatische Bewertung der OTC-Arzneimittel im Sinn haben – und das auch nie hatten. Eine Ampel, die bestimmte Arzneimittel bewertet, oder eine Negativliste seien nie der Plan gewesen, sagte sie. Die Bewertung der Daten ist und bleibt nämlich Sache eines jeden Apothekers, der letztendlich im Dreiklang aus externer Evidenz, eigener Erfahrung und dem Wunsch des Patienten entscheidet, welches Präparat im individuellen Fall am besten geeignet ist – und zwar für jeden Patienten jedes Mal aufs Neue.

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