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Italien
Homöopath muss sich wegen Todesfall verantworten
Ende Mai verstarb in Italien ein siebenjähriger Junge wegen einer Mittelohrentzündung, die auf das Gehirn übergriff. Sein Arzt muss sich nun wegen des Todesfalls verantworten, da er seinen Patient offenbar nur mit homöopathischen Präparaten statt mit Antibiotika therapieren wollte. Auch in Deutschland sorgt der Fall für Entsetzen.
Ein Junge aus dem westlich von Ancona gelegenen Dorf Cagli verstarb im Mai, nachdem eine Mittelohrentzündung sich laut Medienberichten zu einer Hirnentzündung ausgebreitet hatte. Der junge Patient könnte vermutlich noch leben, wenn er mit Antibiotika behandelt worden wäre – doch sein Arzt, der den Jungen seit drei Jahren kannte, behandelte ihn offenbar nur mit Homöopathika. Als er immer schwächer wurde, kam der Junge ins Krankenhaus – doch es war zu spät, er fiel in einen schweren komatösen Zustand.
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung – und Anfang dieser Woche wurde der Homöopath vor einer Standesorganisation befragt. Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen die Eltern, um zu klären, inwiefern sie ihren Fürsorgepflichten nachgekommen sind. Der Großvater des Siebenjährigen erklärte gegenüber Medien, der Homöopath habe die Eltern davon abgehalten, den Jungen schon früher ins Krankenhaus zu bringen. Der Arzt gab der Presse gegenüber bislang keine Stellungnahme ab.
Pharmaverband verweist auf Arzt oder Apotheker
Die Behandlung – laut Medienberichten – mit homöopathischem „Arnica Montana“ anstatt mit Penicillin rief in Italien wie Deutschland Entsetzen hervor. Anlässlich des tragischen Todesfalls betonte Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), dass homöopathische Präparate „amtlich zugelassen und auf ihre Qualität, Sicherheit und Unbedenklichkeit hin geprüft“ seien. „Wie alle anderen Arzneimittel auch, haben Homöopathika therapeutische Grenzen, die jeder verantwortungsvolle Apotheker und Arzt kennen sollte“, erklärte der Pharmaverband.
Homöopathische Präparate unterliegen in Italien und Deutschland ähnlichen Regeln: Wie hierzulande können sie entweder ohne Angabe eines Anwendungsgebietes registriert werden oder eine Zulassung durch die Arzneimittelbehörde erhalten. Zwar können viele homöopathische Mittel auch in einer so genannten „Parafarmacia“ abgegeben werden, in denen nur OTC-Präparate erhältlich sind, doch ist auch hier die Anwesenheit eines Apothekers erforderlich.
3 Kommentare
Homöopathika und Antibiotika
von 2xhinschauen am 10.06.2017 um 0:17 Uhr
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Globuli und Antibiotika sind nicht gleichwertig
von 2xhinschauen am 07.06.2017 um 22:39 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Globuli und Antibiotika sind nicht
von Peter Oettler am 08.06.2017 um 17:22 Uhr
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