Re-Switch von EllaOne

Polens Alleingang bei der „Pille danach"

Stuttgart - 28.06.2017, 15:16 Uhr

In Polens Apotheken braucht man für EllaOne wieder eine Rezept. (Foto: HRA)

In Polens Apotheken braucht man für EllaOne wieder eine Rezept. (Foto: HRA)


Seit 2015 ist Ella One, also die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristal, in der ganzen EU ohne Rezept zu haben. Polen hat nun im Alleingang beschlossen, das wieder rückgängig zu machen. Das von der nationalkonservativen Regierung initiierte Gesetz lässt die Abgabe nur noch auf Rezept zu. Der zweite Wirkstoff, Levonorgestrel, wurde in Polen gar nicht erst aus der Rezeptpflicht entlassen. 

2015 ist die „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht entlassen worden – auch in Polen. Für Frauen über 15 Jahre war sie dort seitdem ohne ärztliche Verschreibung zu haben. Allerdings galt das nur für den Wirkstoff Ulipristal, der europaweit nicht mehr verschreibungspflichtig ist – einer zentralen Zulassung sei Dank. Der ältere Wirkstoff Levonorgestrel hingegen ist in jedem Mitgliedstaat separat zugelassen und muss daher auch in jedem Mitgliedstaat separat geswitcht werden. Polen war 2015 neben Deutschland und Italien das einzige Land Europas, in dem Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption rezeptpflichtig war. In Deutschland hat man das im Zuge des OTC-Switches geändert, in Polen hingegen ist es so geblieben.  

Und auch bei Ulipristal rudert unser Nachbar im Osten jetzt zurück. Die Ulipristal-haltige „Pille danach“ ist wieder verschreibungspflichtig. Das Parlament hat das Gesetz im Mai verabschiedet. Präsident Andrzej Duda hat es nun unterschrieben. Ob Polen mit diesem Alleingang gegen die EU-Entscheidung durchkommt, bleibt abzuwarten, möglicherweise gibt es Klagen dagegen.

Die Kehrtwende wurde erwartet

Ganz überraschend ist diese Kehrtwende nicht, so berichtete bereits Anfang Mai 2015, also kurz nach dem Switch, das Nachrichtenportal N24 über regelrechte Hamsterkäufe. N24 hatte bei Testkäufen in Warschauer Apotheken die Auskunft erhalten, dass die „Pille danach“ bereits ausverkauft sei. Die Großhändler müssten ihre Vorräte erst wieder auffüllen. Eine Rechtswissenschaftlerin und Frauenrechtlerin hatte die enorme Nachfrage gegenüber N24 folgendermaßen begründet: „Die Frauen befürchten, dass sich die Gesetzgebung wieder zu ihren Ungunsten ändern wird.“

Die Einschränkung des Zugangs zur Notfallkontrazeption ist nicht der erste Eingriff von Polens nationalkonservativer Regierung, der die Rechte polnischer Frauen einschränkt. So wurden bereits sämtliche Mittel für die In-Vitro-Fertilisation und andere Formen der künstlichen Befruchtung gestrichen. Im vergangenen Jahr wurde zudem versucht, Schwangerschaftsabbrüche nahezu vollständig zu verbieten. Dabei hatte Polen ohnehin schon eines der strengsten Abtreibungsrechte in Europa, das immer wieder Frauen über die Grenze nach Deutschland treibt. Das Gesetz erlaubt einen Schwangerschaftsabbruch nur, wenn Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren besteht, es Hinweise auf eine schwere unheilbare Erkrankung des Fötus gibt sowie bei Vergewaltigung oder Inzest. Nach den Plänen der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) des ehemaligen Ministerpräsidenten Jaroslaw Kaczynski sollte künftig ein Schwangerschaftsabbruch nur noch möglich sein, wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben der Schwangeren besteht. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Was bei der Beratung zu einem Notfallkontrazeptivum angesprochen werden sollte

10 Punkte für den Verhütungsnotfall

Entscheidungshilfen für die Abgabe

LNG oder UPA – das ist hier die Frage

Entlassung aus der Verschreibungspflicht

Wie funktioniert ein OTC-Switch?

Notfallverhütung: Ulipristalacetat nicht immer geeignet

Ein Fall für Levonorgestrel

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.