Verschreibungspflicht

Kein OTC-Doxylamin mehr für Kinder

Das H1-Anthistaminikum Doxylamin, das aufgrund seiner sedierenden Wirkung als Schlafmittel eingesetzt wird, wird demnächst nur noch für Erwachsene ohne Rezept zu haben sein. Zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern unter 18 Jahren soll es der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Ohrentropfen mit Procain, zum Beispiel Otalgan®, sollen hingegen weiterhin ohne ärztliche Verordnung zu haben sein.