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Verschreibungspflicht
Kein OTC-Doxylamin mehr für Kinder
Das H1-Anthistaminikum Doxylamin, das aufgrund seiner
sedierenden Wirkung als Schlafmittel
eingesetzt wird, wird demnächst nur noch für Erwachsene ohne Rezept zu haben
sein. Zur Behandlung von Schlafstörungen
bei Kindern unter 18 Jahren soll es der Verschreibungspflicht unterstellt
werden. Ohrentropfen mit Procain, zum
Beispiel Otalgan®, sollen hingegen weiterhin ohne ärztliche Verordnung zu haben
sein.
Stuttgart – 29.06.2017, 13:30 Uhr

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