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Berufsanerkennung
Der Flickenteppich der Fachsprachenprüfungen
Auf dem Weg zur deutschen Berufsanerkennung steht für ausländische Apotheker der Erwerb der Sprachkenntnisse. Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz werden jetzt fast im ganzen Bundesgebiet Fachsprachenprüfungen angeboten – doch sowohl bei den Zuständigkeiten als auch bei den Kosten und Erfolgsquoten gibt es große Unterschiede.
„Mit offenen Armen“ begrüßen deutsche Apotheker Kollegen aus dem Ausland, die statt im Heimatland nun in deutschen Offizinen arbeiten wollen, heißt es in der aktuellen Ausgabe der Apotheken-Umschau: So wie der Syrer Farid Dawd, der sich zur Flucht entschloss, als er eine Terrormiliz mit Arzneimitteln ausstatten sollte – und seit 2014 in Deutschland lebt. Wie ihm der Apotheker Markus Reiz aus dem nordrhein-westfälischen Bornheim eine Chance gab, so engagieren sich derzeit viele Pharmazeuten, Kollegen aus dem Ausland aufzunehmen. Doch leicht ist dies nicht, denn es gilt viele Regularien zu beachten. „Es war ernüchternd, dass mir keiner Auskunft geben konnte“, erklärte Reiz gegenüber der „Umschau“.
Neben der Kenntnisprüfung, mit dem das pharmazeutische Wissen abgefragt wird, sollen nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von Juni 2014 ausländische Apotheker auch Fachsprachenkenntnisse in einer Prüfung nachweisen – wie es auch Dawd gelang, der vom Apothekerverband Nordrhein mit dem „Nachwuchspreis öffentliche Apotheke“ ausgezeichnet wurde. Apotheker müssen hinsichtlich des allgemeinen Sprachniveaus über die Kenntnisse auf dem Level B2 der deutschen Sprache verfügen. In der Fachsprache ist für eine umfassende Tätigkeit als Apotheker das Level C1 gemäß dem europäischen Referenzrahmen erforderlich: Pharmazeuten müssen sich spontan und fließend ausdrücken können, um Patienten und Kunden sowie Ärzte über Arzneimittel, arzneimittelbezogene Probleme und etwaige Risiken hinreichend informieren und beraten können.
„Sie müssen sich mit den Angehörigen des pharmazeutischen Personals und anderen Teilnehmern des Apothekenbetriebes so verständigen können, dass wechselseitig Missverständnisse ausgeschlossen sind“, erklärten die deutschen Gesundheitsminister. „Verschreibungen müssen von ihnen fehlerfrei verstanden und ausgeführt werden können, bei Unklarheiten muss eine Verständigung mit dem Verschreibenden wechselseitig ohne große Mühe möglich sein.“
Teils ist das Thema Fachsprachenprüfungen für ausländische Pharmazeuten wie auch die deutschen Apotheker, die die Kollegen gerne in ihrer Offizin beschäftigen müssen, nämlich ein sehr ärgerliches Thema. So für Ralf Sommer von der Rats-Apotheke im hessischen Michelstadt: Er wollte mit seiner Ehefrau, die die Apotheke betreibt, eine italienische Apothekerin einstellen, um den gestiegenen Personalaufwand in der Apotheke decken. Doch ein privater Anbieter, der für die Fachsprachenprüfungen zuständig war, bot zunächst offenbar keinen Termin an – Sommer befürchtete, dass er die Pharmazeutin zurückschicken müsste. „Wir werden uns durchbeißen“, erklärte er vor einigen Wochen gegenüber DAZ.online.
Nach Informationen von DAZ.online prüft derzeit die zuständige Behörde mehrere Beschwerden gegen den Anbieter. Sommers hatten zwischenzeitlich Erfolg: Nach einigem Protest fand sich eine Möglichkeit, die Prüfung abzulegen, derweil macht die Pharmazeutin ein Betriebspraktikum.
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