Anzeige
Oberlandesgericht Celle
Pure Zuckerkügelchen dürfen nicht als „HCG-Globuli“ beworben werden
Darf ein Nahrungsergänzungsmittel unter der Bezeichnung „HCG C30 Globuli“ beworben und vertrieben werden, wenn es tatsächlich nicht das Schwangerschaftshormon HCG enthält und nicht einmal mit diesem in Berührung gekommen ist? Die Wettbewerbszentrale meint: nein – und bekam diese Auffassung nun auch in zweiter Instanz vor Gericht bestätigt. Rechtskräftig ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle allerdings noch nicht.
Berlin – Erstellt am 01.11.2022, 14:45 Uhr

Anzeige
Error loading data. undefined
Pure Zuckerkügelchen dürfen nicht als „HCG-Globuli“ beworben werden
Darf ein Nahrungsergänzungsmittel unter der Bezeichnung „HCG C30 Globuli“ beworben und vertrieben werden, wenn es tatsächlich nicht das Schwangerschaftshormon HCG enthält und nicht einmal mit diesem in Berührung gekommen ist? Die Wettbewerbszentrale meint: nein – und bekam diese Auffassung nun auch in zweiter Instanz vor Gericht bestätigt. Rechtskräftig ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle allerdings noch nicht.
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung