Gerichtsurteil

Versandapotheken müssen Arzneimittel-Retouren akzeptieren

Versandapotheken können das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Arzneimittelbestellungen nicht generell ausschließen. Eine entsprechende AGB-Klausel der Internetapotheke iPill.de hat das Oberlandesgericht Naumburg für rechtswidrig erklärt. Zudem hat das Gericht der Apotheke verdeutlicht, dass ein pauschaler Aufklärungshinweis auf mögliche Gefahren beim Kauf von 13 Schachteln Paracetamol nicht ausreicht.