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Gerichtsurteil
Versandapotheken müssen Arzneimittel-Retouren akzeptieren
Versandapotheken können das Widerrufsrecht von Verbrauchern
bei Arzneimittelbestellungen nicht generell ausschließen. Eine entsprechende
AGB-Klausel der Internetapotheke iPill.de hat das Oberlandesgericht Naumburg
für rechtswidrig erklärt. Zudem hat das Gericht der Apotheke verdeutlicht, dass ein
pauschaler Aufklärungshinweis auf mögliche Gefahren beim Kauf von 13 Schachteln
Paracetamol nicht ausreicht.
Berlin – 26.07.2017, 15:00 Uhr

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bei Arzneimittelbestellungen nicht generell ausschließen. Eine entsprechende
AGB-Klausel der Internetapotheke iPill.de hat das Oberlandesgericht Naumburg
für rechtswidrig erklärt. Zudem hat das Gericht der Apotheke verdeutlicht, dass ein
pauschaler Aufklärungshinweis auf mögliche Gefahren beim Kauf von 13 Schachteln
Paracetamol nicht ausreicht.
Versandapotheken müssen Arzneimittel-Retouren akzeptieren
Versandapotheken können das Widerrufsrecht von Verbrauchern
bei Arzneimittelbestellungen nicht generell ausschließen. Eine entsprechende
AGB-Klausel der Internetapotheke iPill.de hat das Oberlandesgericht Naumburg
für rechtswidrig erklärt. Zudem hat das Gericht der Apotheke verdeutlicht, dass ein
pauschaler Aufklärungshinweis auf mögliche Gefahren beim Kauf von 13 Schachteln
Paracetamol nicht ausreicht.
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