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Gesetzesänderungen gefordert
Trotz Todesfällen darf Heilpraktiker weiter praktizieren
Obwohl das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium es als unzulässig einschätzt, darf ein Heilpraktiker im Land weiterhin arbeiten. Derzeit laufen Ermittlungen wegen mehrerer Todesfälle von Krebspatienten gegen ihn. Ein Problem: Anders als bei Apothekern und Ärzten können Zulassungen bei Heilpraktikern nicht ruhen gelassen werden.
Düsseldorf – Erstellt am 15.08.2017, 09:00 Uhr

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Was gibt es Neues zu Favipiravir?
Das Grippemittel Favipiravir gehört zu den großen Hoffnungsträgern gegen COVID-19. Ursprünglich in Japan als Notfallmedikament gegen Influenza zugelassen und dort bislang gar nicht eingesetzt, könnte seine Karriere gegen das neuartige Coronavirus erfolgversprechender ausfallen. Russland hat es soeben auch für die ambulante Behandlung zugelassen und in Japan wurde eine wichtige Phase-III-Studie abgeschlossen.
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