- DAZ.online
- News
- Recht
- Verbraucherzentrale klagt...
Zu viel Magnesium?
Verbraucherzentrale klagt gegen Klosterfrau
Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Klosterfrau. Der Grund: Sie meint, das Kölner Pharmaunternehmen gebe zu hohe Dosierempfehlungen bei Magnesium vor. Im Fokus steht dabei das hochdosierte Nahrungsergänzungsmittel „taxofit Magnesium 600 Forte“.
Die Verbraucherzentrale Sachsen wirft dem Pharmaunternehmen MCM Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH eine zu hohe Dosierempfehlung bei seinem Magnesium-Produkt „taxofit Magnesium 600 Forte“ vor. Deswegen sei Klage vor dem Landgericht Köln erhoben worden, teilte die Verbraucherschutzzentrale mit. Auf der Packung von „taxofit Magnesium 600 Forte“ werde eine tägliche Dosis von 600 Milligramm empfohlen, sagte eine Sprecherin. Das sei zu viel.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfehle, höchstens 250 mg Magnesium täglich in Form von Nahrungsergänzungsmitteln zu sich zu nehmen. Wer Magnesium zu hoch dosiere, könne Durchfall bekommen, so die Sprecherin der Verbraucherschutzzentrale.
Bei fragwürdigen Gesundheitsversprechen lenkte Klosterfrau ein
Auch wegen einer Werbung mit falschen Gesundheitsversprechen waren die Verbraucherschützer gegen Klosterfrau vorgegangen. Es ging um Aussagen wie: „Magnesium ist von elementarer Bedeutung für die Muskelfunktion“ oder „Genauso wie die Vitamine B1, B6 und B12 spielt es zudem eine große Rolle für den Energiestoffwechsel und die Nervenfunktion.“
Mit diesen Aussagen ging Klosterfrau nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen über das zulässige Maß der gesundheitsbezogenen Angaben hinaus. Diese sind nach der Health Claims Verordnung nur im engen Rahmen zulässig. Klosterfrau lenkte in diesem Fall ein und erklärte, die Aussagen seit Anfang Mai nicht mehr zu verwenden. Das Unternehmen gab eine entsprechende Unterlassungserklärung ab.
An seiner Verzehrempfehlung von täglich 600 mg Magnesium möchte das Unternehmen jedoch weiterhin festhalten. Klosterfrau teilte mit, es handele sich um ein sicheres Lebensmittel, das seit über zwei Jahren im Verkehr sei und bei dem es kein Gefährdungspotenzial gebe. Der Vorwurf der Verbraucherzentrale sei unzutreffend.
Zu hohe Verzehrempfehlung keine Seltenheit
Bei Nahrungsergänzungsmitteln seien zu hohe Verzehrempfehlungen keine Seltenheit, hieß es dagegen bei der Verbraucherzentrale. Auch bei Magnesiumprodukten, die die beliebtesten Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland seien.
Mit einem neuen Internetangebot „Klartext Nahrungsergänzung“ wollen die Verbraucherzentralen mehr Transparenz in den unübersichtlichen Markt von
Nahrungsergänzungsmitteln bringen.
Mit dem Verfahren in Köln wollen die sächsischen Verbraucherschützer einen Präzedenzfall schaffen. Klage sei bereits Mitte Juli erhoben worden.
1 Kommentar
Klosterfrau - groß, aber nicht seriös?
von Ricardo am 18.08.2017 um 13:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.