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Die britische Arzneimittelbehörde Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA) hat der Entlassung von Calcipotriol (Dovonex® Psoriasis Ointment) aus der Verschreibungspflicht zugestimmt. Das Mittel gegen Schuppenflechte darf aber auch in Zukunft nur in Apotheken abgegeben werden.
Die äußerliche Behandlung mit dem Vitamin-D-Analogon Calcipotriol in einer Dosierung von 50 µg/g soll in Großbritannien in Zukunft auch ohne Rezept möglich sein. Konkret bezieht sich der jetzt von der britischen Arzneimittelbehörde genehmigte Switch auf das Arzneimittel „Dovonex® Psoriasis 50 microgram/g Ointment“ der Firma Leo Laboratories Limited. Die Entlassung aus der Verschreibungspflicht ist beschränkt auf Patienten mit leichter oder mittelschwerer Psoriasis, die älter als 18 Jahre sind. Die Anwendung darf nicht öfter als einmal täglich erfolgen und die maximale Menge pro Woche 60 g Salbe (Packungsgröße der Tube) nicht überschreiten. Die Anwendungsdauer im Rahmen der Selbstmedikation wird auf zwölf Wochen begrenzt. Danach sollen die Patienten ihren Arzt konsultieren, ob die Behandlung fortgesetzt werden soll.
Zwei Versionen nebeneinander, nur mit einem Namenszusatz
Außerdem soll das Mittel ohne Rezept nur nach Beratung in der Apotheke und nach vorheriger Diagnose der Erkrankung durch einen Arzt abgegeben werden dürfen. Die Apotheken werden mit entsprechenden Schulungsmaterialien versorgt, damit sie das Präparat bestimmungsgemäß ohne Rezept abgeben können. Die Apotheker seien Arzneimittelexperten und dazu in der Lage, sicherzustellen, dass die richtigen Patienten das Präparat bekämen, stellt die MHRA in einer Mitteilung zu dem Switch fest.
Wie dem dazugehörigen Public Assessment Report zu entnehmen ist, wurde Dovonex® Ointment in Großbritannien im Jahr 1991 erstmalig zugelassen. Der Zulassungsinhaber möchte diese rezeptpflichtige Zulassung, die zur Anwendung bei Patienten mit schweren Ausprägungen der Krankheit vorgesehen ist, auch weiterhin beibehalten. Das rezeptpflichtige Pendant darf im Gegensatz zu der neuen rezeptfreien Variante ein- oder zweimal pro Tag angewendet werden. Die Apotheker müssen sich im Rahmen ihrer Beratung kundig machen, ob ein Patient vorher die rezeptpflichtige Version eingesetzt hat und wie oft am Tag. Wenn ein Betroffener nachgewiesenermaßen eine zweimalige Auftragung pro Tag braucht, soll er zunächst wieder zurück an den Arzt verwiesen werden. Der Zusatz „Psoriasis“ wird als Unterscheidungsmerkmal zur der rezeptpflichtigen Version als ausreichend angesehen.
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