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Zweites Quartal 2017
Notdienstpauschale sinkt um mehr als zwölf Euro
Nachdem sich die Apotheker für das erste Quartal noch über einen Anstieg der Nacht- und Notdienstpauschale freuen durften, erhalten sie für jeden im zweiten Quartal geleisteten Notdienst mehr als zwölf Euro weniger. Die Pauschale liegt aber immer noch deutlich über der im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Am gestrigen Dienstag hat der Geschäftsführende Vorstand des DAV die Höhe der Notdienstpauschale für das zweite Quartal 2017 festgesetzt. Demnach erhalten Apotheker für jeden geleisteten Voll-Notdienst 273,96 Euro und damit 12,55 Euro weniger als im Vorquartal, in dem es 286,51 Euro gab – das bisherige Maximum. Dass es jetzt im zweiten Quartal weniger gibt, liegt zum einen daran, dass deutlich weniger Packungen von Arzneimitteln, die laut Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) relevant sind, abgegeben wurden als im Vorquartal. Die Abgabemenge sei um über 3,5 Prozent und damit unerwartet stark gesunken, heißt es. Zum anderen gab es im zweiten Abrechnungsquartal einen Notdiensttag mehr im Vergleich zum Vorjahresquartal. In die Berechnung eingeflossen sind 102.169 geleistete (Voll-)Notdienste, die von insgesamt 19.771 Apotheken in der Zeit von April bis Juni 2017 erbracht wurden.
Im Vergleichszeitraum des Vorjahres lag die Pauschale bei 266,12 Euro, seitdem war sie kräftig gestiegen. Im vierten Quartal 2016 lag sie bei 279,49 Euro. Im Schnitt erhielten Apotheken 2016 für jeden geleisteten Notdienst 275,02 Euro. Im ersten Quartal 2017 war sie dann beim bisherigen Höchststand gelandet – 286,51 Euro.
Die
Auszahlungsbescheide sollen zum Wochenende den Apotheken zugestellt werden.
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