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Sidroga ruft eine Charge seines Tees mit Fenchel, Kümmel und Anis zurück. Ein gesundheitliches Risiko für die Verbraucher besteht nicht bei dem Arzneitee, der zur Linderung von Blähungen und Magen-Darm-Beschwerden eingesetzt wird. Was sollen Apotheker mit der betroffenen Charge machen? Zurückschicken oder vernichten?
Eine Charge des Fenchel-Kümmel-Anis-Tees mit 20 Filterbeuteln der Firma Sidroga (PZN 03374876) ist aus „formalrechtlichen Gründen“ nicht verkehrsfähig. Das meldet Sidroga der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Ein gesundheitliches Risiko für die Verbraucher bestehe nicht, der Tee sei lediglich falsch gekennzeichnet. Aufgrund dieses Kennzeichnungsfehlers ruft der Teehersteller die betroffene Charge Ch.-B.: 71320864 zurück.
Tee vernichten, nicht zurückschicken
Apotheker sollen, so sie die betroffene Charge in der Apotheke vorrätig haben, diese nicht an den Teehersteller zurückschicken, sondern die Charge vernichten. Die Vernichtungserklärung und den Bezugsnachweis des Tees sollen die Apotheken dem Kundenservice der Aristo Pharma GmbH zukommen per Fax (Faxnummer: 03943 554175) oder E-Mail zukommen lassen.
Sidroga erstattet die betroffene Ware zu 100 Prozent als Gutschrift (100 Prozent). Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten können sich Apotheker über Apothekenservice-Telefon 02603 9604-710 an Sidroga wenden...
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