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Reaktion auf Skonti-Urteil
Politiker befürchten Nachteile für kleine Apotheken und Großhändler
Die erste Reaktion der Politik auf das BGH-Urteil ist gemischt: Michael Hennrich, Arzneimittelexperte der CDU-Bundestagsfraktion, warnt: Die Freigabe des Großhandels-Fixums von 70 Cent könnte viele kleinere Großhändler und Apotheker bedrohen. Hennrich stört sich daran, dass das Gericht nicht den Willen des Gesetzgebers beachtet hat. Sowohl Hennrich als auch die Grünen und die SPD fordern nun eine schnelle Überarbeitung des gesamten Honorarsystems im Apothekenmarkt.
Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Donnerstagmorgen sein Urteil im Skonto-Streit zwischen der Wettbewerbszentrale und dem Großhändler AEP verkündet – und zwar zugunsten von AEP. Im Kern lebt nun das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg wieder auf. Dieses hatte entschieden: Skonti sind keine Rabatte und können neben diesen gewährt werden, auch wenn so die prozentuale Großhandelsmarge von 3,15 Prozent überschritten wird. Sogar auf seinen Fixzuschlag von 70 Cent kann der Großhandel laut BGH verzichten.
Wie das Urteil in seinen Einzelheiten gedeutet wird, ist noch nicht klar, dazu müssen die Gründe des BGH erst vorliegen. Bei den Apothekern war das Aufatmen allerdings nicht zu überhören: Die ABDA teilte mit, dass die BGH-Entscheidung gut sei für die Apotheker. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kommentierte: „Deutschlands höchste Richter in Zivilsachen haben die Arzneimittelpreisverordnung bestätigt und Klarheit darüber geschaffen, unter welchen Bedingungen die Apotheken die Arzneimittel beim Großhandel beziehen dürfen“. Damit habe der Bundesgerichtshof die Erwartung von Staat und Gesellschaft bekräftigt, dass Apotheker als Freiberufler und Kaufleute möglichst effizient und rational handeln.
Hennrich: Das Urteil ist befremdlich
Aber wie gut ist das Urteil mittel- bis langfristig für den Apothekenmarkt? Und wie beurteilen die Fachexperten in der Politik das BGH-Urteil? Der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich zumindest sieht die Entscheidung skeptisch. Gegenüber DAZ.online sagte er: „Ich hätte damit gerechnet, dass der BGH Skonti in handelsüblichem Umfang erlaubt, beispielsweise zwischen zwei und drei Prozent. Und natürlich wäre ein komplettes Skonti-Verbot für die Apotheker eine viel schlimmere Entscheidung gewesen.“ Hennrich stört sich aber an der Erklärung der Richter, dass auch der Fixzuschlag für Großhändler (70 Cent) zur Disposition steht und rabattierfähig ist. „Hier hätte ich mir ein Mittelmaß gewünscht. Mit einer so weitgehenden Öffnung des Marktes hätte ich nicht gerechnet“, kommentiert Hennrich.
Der CDU-Politiker weist darauf hin, dass der Gesetzgeber bei
der Etablierung der Großhandelsvergütung ausdrücklich verlangt hat, dass der
Fixzuschlag des Großhändlers nicht rabattierfähig ist. Zur Erklärung: Der Gesetzgeber hatte das Honorar der Großhändler 2011 mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) etabliert und in der Gesetzesbegründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die 70 Cent Festzuschlag nicht verhandelbar sind. „Es war der
ausdrückliche gesetzgeberische Wille, dass die 70 Cent nicht rabattierfähig sind.
Damit sollten unter anderem kleinere Apotheken und kleinere und mittlere
Großhändler geschützt werden. Dass der BGH diesen Willen nicht beachtet hat,
ist befremdlich und überrascht mich.“
1 Kommentar
Hmhm
von Peter Lahr am 05.10.2017 um 17:01 Uhr
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