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Streit mit BfArM
Klosterfrau kämpft um Allergolact
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln handelt es sich bei dem Präparat Allergolact um ein Arzneimittel – während es bislang als Medizinprodukt auf dem Markt war. Unter anderem geht es um die Frage, inwiefern homöopathisch hergestellte Bestandteile arzneilich wirken. Nachdem Klosterfrau in erster Instanz unterlag, geht die Firma nun gegen die Entscheidung vor.
Köln – 25.10.2017, 05:00 Uhr

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