Rheinland/Hamburg

Razzia bei der AOK

Berlin - 16.11.2017, 15:32 Uhr

Razzia bei der AOK Rheinland/Hamburg: Laut Staatsanwaltschaft wird der AOK vorgeworfen, Ärzte zum Upcoding motiviert zu haben. (Foto: Sket)

Razzia bei der AOK Rheinland/Hamburg: Laut Staatsanwaltschaft wird der AOK vorgeworfen, Ärzte zum Upcoding motiviert zu haben. (Foto: Sket)


Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die AOK Rheinland/Hamburg wegen des Verdachts auf Betrug zulasten des Gesundheitsfonds. Die Staatsanwaltschaft habe bei Durchsuchungen der Geschäftsräume in Hamburg und Düsseldorf 86 Kartons mit Beweismitteln sichergestellt, bestätigte die Sprecherin der Hamburger Anklagebehörde, Nana Frombach, am heutigen Donnerstag.

Die Durchsuchungen hätten bereits am 27. September stattgefunden. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll es darum gehen, ob Ärzte von der AOK angehalten wurden, nachträglich ihre Diagnosen zu korrigieren. Dieser Vorgang wird auch als „Upcoding“ bezeichnet. Dahinter steckt der komplexe Auszahlungsmechanismus des Gesundheitsfonds, bei dem gilt: Je älter und kränker ein Patient ist, desto mehr Geld erhält die Kasse für seine Behandlung aus dem Gesundheitsfonds.

Und auch die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der Rheinischen Post: „Es soll zunehmende Bestrebungen der Krankenkassen gegeben haben, möglichst viele Morbi-RSA-Diagnosen vorweisen zu können, um an die entsprechenden Gelder zu gelangen.“ Es gehe um mögliche betrugsrelevante Täuschungshandlungen durch AOK-Verantwortliche. Die Auswertung der Unterlagen werde einige Zeit beanspruchen, sagte Frombach. Danach werde über eine Anklage entschieden.

AOK: Es geht um ein anderes Verfahren

Die AOK Rheinland/Hamburg widerspricht den Darstellungen der Staatsanwaltschaft. Die Kasse bestätigt zwar, dass Geschäftsräume durchsucht wurden. Allerdings: „Das Ermittlungsverfahren bezieht sich auf einen Sachverhalt, der Gegenstand einer Klage der AOK Rheinland/Hamburg gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Landessozialgericht NRW war.“ Und weiter: „In der Klage ging es ausdrücklich nicht um eine unzulässige Einflussnahme auf Ärzte, nicht vorhandene Diagnosen nachträglich zu kodieren („Upcoding“). Es ging vielmehr um ein mit der Aufsichtsbehörde abgestimmtes Verfahren zur Sicherstellung der Korrektheit der Kodierung von Krankheiten.“

Im Vordergrund dieses Gerichtsverfahrens habe die Frage gestanden, ob die zutreffenden Diagnosen bei der Umsetzung des Risikostrukturausgleichs Berücksichtigung finden dürfen. Die AOK erklärt weiter: „Die Klage vor dem Landessozialgericht NRW wurde durch einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Bundesversicherungsamt im Jahr 2016 erledigt.“ Man weise daher jeden strafrechtlichen Vorwurf entschieden zurück.

Vor einigen Monaten hatte TK-Chef Jens Baas die Debatte um das Upcoding in die Medien gebracht. Nach Aussage des Chefs der Techniker-Krankenkasse schummelt jede Kasse bei den Abrechnungen. „Alle, auch wir, können uns dem nicht völlig entziehen“, sagte Baas gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Das Bundesgesundheitsministerium hatte das Upcoding als rechtswidrig und unzulässig bezeichnet.


dpa-AFX / DAZ.online
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