- DAZ.online
- News
- Pharmazie
- Mit Nährstoffdrinks ...
DAZ-Tipp aus der Redaktion
Mit Nährstoffdrinks gegen Alzheimer?
Die Alzheimer-Erkrankung ist gefürchtet, Therapiedurchbrüche lassen auf sich warten. Viele Betroffene und Angehörigen greifen daher händeringend nach jedem Strohhalm. Beispielsweise nach Nährstoffdrinks, die zur diätetischen Behandlung der Erkrankung angepriesen werden. Eine empfehlenswerte Option? Der DAZ-Lesetipp der Woche von DAZ-Chefredakteurin Dr. Doris Uhl.
Zwei kleinere Studien mit einem unter Fortasyn Connect ( Souvenaid® ) vermarkteten Nährstoffgemisch, bestehend u.a. aus Omega-3-Fettsäuren, Phospholipiden, Cholin, Uridinmonophosphat und Vitaminen, hatten die Hoffnung aufkeimen lassen, dass Alzheimerpatienten davon profitieren könnten. Eine dritte Studie konnte dies nicht bestätigen, weshalb spekuliert wurde, dass bei den Studienteilnehmern die Erkrankung schon zu weit fortgeschritten war.
In der LipiDiDie-Studie, einem EU-finanzierten Forschungsprojekt, wurde deshalb untersucht, ob das Nährstoffgemisch die Situation der Betroffenen verbessern kann, wenn es im Prodromalstadium der Erkrankung eingesetzt wird. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. Martin Smollich, Professor für Klinische Pharmakologie und Pharmakonutrition an der praxisHochschule Köln hat sie für die DAZ unter die Lupe genommen. Sein Fazit: „Auch der frühe Einsatz verhindert die Progression zur manifesten Alzheimer-Erkrankung nicht!“ Aber hoffnungslos sei die Situation deshalb nicht. Smollich sieht durchaus wirksame Möglichkeiten, um das Risiko für die Entstehung einer (Alzheimer-)Demenz zu reduzieren.
Kennen Sie den KLP-P?
Zugegeben, hinter dieser Abkürzung verbirgt sich ein Wörterungetüm, das auch ausgeschrieben viele Fragen offen lässt. KLP-P steht für „Kompetenzorientierter Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier Apotheke 2030“. Noch nie was davon gehört? Das ist kein Wunder! Denn dieser Katalog wurde mehr oder weniger hinter verschlossenen Türen von der Bundesapothekerkammer zusammen mit den pharmazeutischen Hochschullehrern, der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) und dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) erarbeitet. Er soll wohl erst nach seiner für den 29. November 2017 vorgesehenen Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung der BAK veröffentlicht werden. Uns lag der Entwurf vor, den die BAK-Mitgliedsorganisationen im Vorfeld zur Stellungnahme erhalten haben. Und so können wir schon einmal verraten, was der KLP-P soll: Er soll dazu dienen, die im Perspektivpapier Apotheke 2030 beschriebenen Kompetenzbereiche, Lernziele und Lerninhalte in der Apothekerausbildung zu intensivieren und neu einzuführen – und das im Rahmen der bestehenden Approbationsordnung. Können so die in der Apotheke tätigen Apotheker fit gemacht werden für die Herausforderungen der Zukunft? Wird damit eine mit der Verabschiedung des Perspektivpapiers 2030 immer wieder geforderte neue Approbationsordnung überflüssig? Die Studierenden zweifeln und auch die Klinischen Pharmazeuten mahnen eine ergebnisoffene Bewertung der bestehenden Approbationsordnung an.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.