Kein Zusatznutzen bei malignem Melanom

G-BA: „Nein“ zu Nivolumab plus Ipilimumab

Bonn / Stuttgart - 11.12.2017, 16:20 Uhr

Laut G-BA birgt die Kombination der Checkpoint-Inhibitoren Nivolumab und Ipilimumab keinen Zusatznutzen bei malignem Melanom im Vergleich zur Nivolumab-Monotherapie. (Foto: B-MS)

Laut G-BA birgt die Kombination der Checkpoint-Inhibitoren Nivolumab und Ipilimumab keinen Zusatznutzen bei malignem Melanom im Vergleich zur Nivolumab-Monotherapie. (Foto: B-MS)


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-B) sieht keinen Zusatznutzen in der Kombination aus Nivolumab plus Ipilimumab bei der Behandlung des metastasierten malignen Melanoms. Nach Einschätzung des G-BA verbesserte sich weder das Gesamtüberleben noch das progressionsfreie Überleben signifikant im Vergleich zur Monotherapie mit Nivolumab.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Kombinationstherapie mit den beiden Checkpoint-Inhibitoren Nivolumab (Opdivo®) und Ipilimumab (Yervoy®) erneut bewertet. Ein bereits im Dezember 2016 erteilter Bescheid sah damals keinen Zusatznutzen, galt jedoch nur bis Juni dieses Jahres.

Die gleichzeitige Therapie mit den zwei immunonkologischen Substanzen ist seit Mai 2016 in der Europäischen Union zugelassen; und zwar bei Erwachsenen mit fortgeschrittenem Melanom, das  metastasiert oder nicht resezierbar ist. Die Zulassung der Nivolumab-Ipilimumab-Kombi ist unabhängig vom BRAF-Mutationsstatus.

Nun hat der G-BA sich die Vorteile und Nachteile der Nivolumab-Ipilimumab-Kombination im Vergleich zu einer alleinigen Therapie mit Nivolumab nochmals angeschaut. Sein Fazit: Er sieht in der Kombination von Nivolumab plus Ipilimumab bei der Behandlung des metastasierten malignen Melanoms keinen Zusatznutzen im Vergleich zur Nivolumab-Monotherapie.

Nivolumab und Ipilimumab steigern Gesamtüberleben nicht signifikant

Wie begründet der G-BA seine Entscheidung? Der G-BA sieht weder im Gesamtüberleben der Melanom-Patienten noch im progressionsfreien Überleben einen signifikanten Vorteil der Nivolumab-Ipilimumab-Kombination. Bristol-Myers Squibb (B-MS) – der pharmazeutische Unternehmer sowohl hinter Opdivo® wie auch Yervoy® – scheint mit dieser Einschätzung nicht ganz zufrieden. Bristol kritisiert, der G-BA habe den „positiven Trend“ im Gesamtüberleben sowohl bei der 28-monatigen als auch 36-monatigen Nachbeobachtungszeit nicht berücksichtigt.

Wie funktionieren Nivolumab und Ipilimumab?

Beide Arzneimittel zählen zu den Checkpoint-Inhibitoren. Checkpoints stellen wichtige Schlüsselpunkte bei der Aktivierung des körpereigenen Immunsystems dar, was therapeutisch in der Tumortherapie genutzt wird, um das endogene Immunsystem zu stimulieren und wieder handlungsfähiger zu machen. 
Ein wichtiger Checkpoint ist das PD-System. Manche Tumorzellen sezernieren Liganden, PD-L1 (Programmed Death Ligand 1), die als Schutzmechanismus der Tumorzelle deren Wachstum sichern, indem PD-L1 an entsprechende Rezeptoren (PD-R) auf der Oberfläche von zytotoxischen T-Zellen bindet und diese inaktiviert. Die Tumorzelle entgeht so einer Zerstörung durch die zytotoxische T-Zelle. Nivolumab neutralisiert als Antikörper den PD-Rezeptor und sichert der T-Zelle ihre zytotoxische Funktion.
Ipilimumab hat einen anderen Angriffspunkt auf der zytotoxischen T-Zelle: Ipilimumab interagiert mit dem Oberflächenprotein CTLA-4 (Cytotoxisches T-Lymphozyten-Antigen-4). Als CTLA-4-Immun-Checkpoint-Inhibitor, blockiert Ipilimumab die inhibitorischen Signale auf den T-Zellen, was in einer verstärkten Aktivität dieser gegen Tumorzellen resultiert.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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