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Kein Zusatznutzen bei malignem Melanom
G-BA: „Nein“ zu Nivolumab plus Ipilimumab
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-B) sieht keinen Zusatznutzen in der Kombination aus Nivolumab plus Ipilimumab bei der Behandlung des metastasierten malignen Melanoms. Nach Einschätzung des G-BA verbesserte sich weder das Gesamtüberleben noch das progressionsfreie Überleben signifikant im Vergleich zur Monotherapie mit Nivolumab.
Bonn / Stuttgart – Erstellt am 11.12.2017, 15:20 Uhr

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-B) sieht keinen Zusatznutzen in der Kombination aus Nivolumab plus Ipilimumab bei der Behandlung des metastasierten malignen Melanoms. Nach Einschätzung des G-BA verbesserte sich weder das Gesamtüberleben noch das progressionsfreie Überleben signifikant im Vergleich zur Monotherapie mit Nivolumab.
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