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Arztinformationssystem
Ein weiteres Werkzeug zur Versorgungssteuerung?
Auf dem diesjährigen BMC-Kongress in Berlin wurde auch über das Arztinformationssystem (AIS) diskutiert. Themen waren unter anderem mögliche therapierelevante Fehlerquellen in dem System, mit dem die Ärzte besser über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung informiert werden sollen. Inwieweit das sogenannte AIS über die Informationsfunktion hinaus zur Versorgungssteuerung eingesetzt werden soll, bot ebenfalls Raum für Diskussionen.
Auf dem Symposium der Firma Roche im Rahmen des Kongresses
„Managed Care im digitalen Zeitalter“, veranstaltet vom Bundesverband Managed
Care (BMC), sorgte das geplante Arztinformationssystem (AIS) für rege
Diskussionen. Mit von der Partie waren Rechtsanwalt Claus Burgardt, Prof. Dr Michael Tsambikakis von der Kanzlei Tsambikakis &
Partner, Wolfgang Höfers und Christian Ertel von der auf Arztsoftware spezialisierten Medeation GmbH sowie Dr. Sybille Steiner von der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung. Moderiert wurde das Gespräch von Lisa Braun von der Presseagentur Gesundheit.
Das AIS, welches der Bundestag im März 2017 im Zuge des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes auf den Weg gebracht hat, soll künftig Ärzten in ihrer Praxissoftware die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung bereitstellen. Das Inkrafttreten eines solchen AIS per Rechtsverordnung ist nicht vor Abschluss der Regierungsbildung zu erwarten. Bis zur Umsetzung in der ärztlichen Praxis könnte es nach Ansicht von Experten also noch mindestens ein Jahr dauern.
Die technische Ausgestaltung des AIS ist noch nicht finalisiert. Nach Ansicht von Wolfgang Höfers gibt es dabei zwei therapierelevante Punkte zu beachten. Zum einen bezieht sich die Nutzenbewertung eines neuen Arzneimittels im Vergleich zu der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) meist auf detailliert beschriebene Patientensubgruppen. Der komplexe Wortlaut dieser Beschreibung spiegelt sich im Praxisalltag jedoch selten in der Patientenakte wider. Eine subgruppengerechte Anpassung der Indikationsstellung wäre sowohl mit hohem technischem Aufwand als auch mit vermehrter Dokumentationsarbeit für die Ärzte verbunden.
Zum anderen sind die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung nur eines von vielen Entscheidungskriterien für die Therapieauswahl. Um den Arzt bei seiner Entscheidung umfassender zu unterstützen, sollten nach Ansicht von Höfers auch Leitlinienempfehlungen der Fachgesellschaften in das AIS mit einfließen.
Dr. Christian Ertel, Leiter der Strategieberatung bei Medeation GmbH, weist auf mögliche Fehlerquellen beim Vergleich der Arzneimittel unter Einbeziehung der Nutzenbewertungsergebnisse hin. Beispielsweise lassen sich die Ergebnisse der Nutzenbewertung eines neuen Arzneimittels zu der entsprechenden ZVT seiner Einschätzung nach nicht ohne weiteres auf ein zu der ZVT biosimilares Arzneimittel übertragen. „Ein AIS als Informationsinstrument sollte keine Austauschbarkeit suggerieren, die gesetzlich noch nicht besteht“, erläutert Ertel.
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