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Erfolg für EMA
EU-Gericht bestätigt Transparenzregeln für Arzneimittel-Studien
Mehrere Pharmahersteller wehrten sich juristisch dagegen,
dass die Europäische Arzneimittelagentur EMA Einblick in bislang geheime Studien-Dokumente
gewährt hatte. Doch das Gericht der Europäischen Union urteilte in insgesamt drei Fällen
pro Transparenz: Anders als von Firmen wie dem deutschen Unternehmen Pari
vorgebracht, seien weite Teile der Unterlagen keine Geschäftsgeheimnisse,
entschieden die Richter.
Essen – 08.02.2018, 12:30 Uhr

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EU-Gericht bestätigt Transparenzregeln für Arzneimittel-Studien
Mehrere Pharmahersteller wehrten sich juristisch dagegen,
dass die Europäische Arzneimittelagentur EMA Einblick in bislang geheime Studien-Dokumente
gewährt hatte. Doch das Gericht der Europäischen Union urteilte in insgesamt drei Fällen
pro Transparenz: Anders als von Firmen wie dem deutschen Unternehmen Pari
vorgebracht, seien weite Teile der Unterlagen keine Geschäftsgeheimnisse,
entschieden die Richter.
EU-Gericht bestätigt Transparenzregeln für Arzneimittel-Studien
Mehrere Pharmahersteller wehrten sich juristisch dagegen,
dass die Europäische Arzneimittelagentur EMA Einblick in bislang geheime Studien-Dokumente
gewährt hatte. Doch das Gericht der Europäischen Union urteilte in insgesamt drei Fällen
pro Transparenz: Anders als von Firmen wie dem deutschen Unternehmen Pari
vorgebracht, seien weite Teile der Unterlagen keine Geschäftsgeheimnisse,
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