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Patientenschützer fordern
Vierfachimpfstoffe gegen Grippe sollen schneller Pflichtleistung werden
Rund drei Viertel der nachgewiesenen Grippefälle werden derzeit durch Influenza B-Viren aus der Yamagata-Linie verursacht. Dieser Stamm ist aber nur im Vierfachimpfstoff enthalten, den noch nicht alle Kassen bezahlen. Denn die STIKO-Empfehlung liegt zwar vor, der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Aufnahme in die Pflichtleistungen steht aber noch aus. Die Stiftung Patientenschutz fordert nun ein Eilverfahren.
Zum Höhepunkt der Grippewelle in Deutschland fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz einen besseren Impfschutz der Bevölkerung per Eilverfahren. „Bis heute übernehmen nicht alle Krankenkassen die wichtige Vierfach-Impfung“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Denn auch wenn einzelne Kassen wie die DAK und die Barmer bereits erklärt haben, die Kosten für den Vierfach Impfstoff zu übernehmen, wird häufig nur der Dreifach-Wirkstoff gezahlt, für den es noch gültige Rabattverträge gibt. In einem Beitrag für die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland betonte Brysch: „Dabei fehlt der Dreifachimpfung ein entscheidender Influenzastamm, der für zahlreiche, teils schwerwiegende Erkrankungen verantwortlich ist.“ Im November hatte die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) die Vierfach-Impfung gegen Grippe empfohlen. Gerade in der aktuellen Saison hilft der Dreifachimpfstoff laut Experten nur bedingt. Denn derzeit sind laut Robert-Koch-Institut Influenza B-Viren mit 75 Prozent die am häufigsten identifizierten Influenzaviren. 99 Prozent davon stammen aus der Yamagata-Linie, die nur im Vierfach Impfstoff enthalten ist.
Frist von drei Monaten für den G-BA
Der für den Leistungskatalog der Kassen zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Januar mitgeteilt, nach der STIKO-Empfehlung zügig über eine Aufnahme des Vierfachimpfstoffs in die Pflichtleistungen der Kassen zu beraten. „Hierfür besteht eine gesetzliche Frist von maximal drei Monaten“, sagte G-BA-Chef Josef Hecken. Ansatzpunkte für Klagen über eine Benachteiligung von Kassenpatienten gegenüber Privatversicherten, die die Impfung eher erstattet bekommen, biete der Fall nicht. Bisher habe der G-BA Empfehlungen der STIKO in den meisten Fällen übernommen.
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Brysch sieht das anders: Heute seien chronisch und schwerkranke Menschen beim Grippeschutz auf das Wohlwollen ihrer Krankenkasse angewiesen. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Entscheidung über die Vierfachimpfung erst für April treffen wolle, sei viel zu spät für die diesjährige Grippesaison. „Deshalb muss der Gesetzgeber für solche Gefährdungssituationen ein Eilverfahren einführen.“
RKI: Auch der Dreifachimpfstoff bietet einen gewissen Schutz
Der primär verimpfte Dreifach-Impfstoff ist allerdings auch nicht völlig unwirksam. Zum einen sind ein Viertel aller Grippeinfektionen auf die beiden A-Stämme H1N1 (21 Prozent) und H3N2 (4 Prozent) zurückzuführen, zum anderen geht das RKI davon aus, dass die im dreifachen Impfstoff enthaltene B-Komponente aufgrund einer Kreuzimmunität einen gewissen Schutz vor der Yamagata-Linie bieten könne. Außerdem war B-Yamagata-Linie in den Impfstoffen früherer Grippesaisons enthalten. Somit besteht laut laut RKI zumindest rein „theoretisch" die Möglichkeit, „dass Menschen, die sich damals haben impfen lassen, noch zu einem gewissen Teil immun sind“.
1 Kommentar
Vierfach Impfung
von A. Scholtz am 01.03.2018 um 9:15 Uhr
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