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Datenschutz-Grundverordnung
Braucht jede Apotheke einen Datenschutzbeauftragten?
Die Uhr tickt: Ab dem 25. Mai gelten die
EU-Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz. Auch
Apotheken müssen sich den neuen Anforderungen stellen. Eine Frage, die viele
Apothekenleiter derzeit umtreibt ist: Brauche ich jetzt einen
Datenschutzbeauftragten? Und wenn ja: Wer übernimmt diese Aufgabe am besten?
Berlin – Erstellt am 03.05.2018, 05:00 Uhr

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