- DAZ.online
- News
- Politik
- Mit Patientenbussen und ...
Spahns Versorgungsgesetz
Mit Patientenbussen und ohne Kapitalinvestoren gegen die Unterversorgung
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz legt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sein drittes großes Gesetz in dieser Legislaturperiode vor. Neben den für die Apotheker wichtigen Regelungen zur Fixierung des Großhandelshonorars und den Impfstoffverträgen enthält das Vorhaben weitere, für die Pharmazeuten interessante Punkte: So will das Ministerium die Kassenärztlichen Vereinigungen darin bestärken, Patientenbusse aufs Land zu schicken. Und: „Kapitalinvestoren“ soll es erschwert werden, in Medizinische Versorgungszentren zu investieren.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lässt nichts anbrennen: Nachdem der Minister der Öffentlichkeit bereits erste Referentenentwürfe zu den GKV-Finanzen und zur Pflege präsentiert hatte, wurden in der vergangenen Woche erste Details des sogenannten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bekannt. Ein Gesetz, mit dem Spahn insbesondere die ambulante ärztliche Versorgung verbessern will: Es geht unter anderem um die effektivere Nutzung der Terminservicestellen, gesetzliche Vorgaben zu Sprechstundenzeiten und die Vergütung der Mediziner.
In den vergangenen Wochen wurde allerdings bekannt, dass das BMG das TSVG als „Omnibusgesetz“ auf den Weg bringt – es enthält also mehrere Regelungen, die das Ministerium auch unabhängig von der ärztlichen Versorgung regeln will. Für den Apothekenmarkt ist etwa die Klarstellung zu nennen, dass das Großhandelsfixum von 70 Cent nicht für Rabatte freigegeben werden darf. Zudem wird geregelt, dass in den Verträgen der Krankenkassen mit Apothekerverbänden über die Impfstoffversorgung sicherzustellen ist, dass die Kassen die Kosten für Impfstoffe bis zum Preis des zweitgünstigsten Impfstoffherstellers übernehmen müssen. DAZ.online liegt nun der erste Referentenentwurf des TSVG vor. In dem Papier stehen noch weitere Neuregelungen, die auch für den Apothekenmarkt interessant sind.
Mehr zum Thema
Terminservice- und Versorgungsgesetz
BMG will bei Impfstoffen nachbessern
Dazu gehören unter anderem Patientenbusse. Was steckt hinter der Neuregelung? Das BMG will die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) darin bestärken, bei der Auflösung von Versorgungsengpässen selbst tätig zu werden. Schon jetzt können die KVen in Eigeninitiative und unter gewissen Voraussetzungen selbst Arztpraxen gründen. Das will das Ministerium nun erleichtern, unter anderem indem die KVen nicht mehr die Kassen bei einer solchen Neugründung ins Benehmen setzen müssen. Außerdem sollen die KVen solche Eigeneinrichtungen auch mit Kommunen und Kliniken betreiben dürfen. Das BMG will überdies klarstellen, dass solche Eigeneinrichtungen auch mobil oder digital, also in Form eines Patientenbusses oder einer Internet-Praxis, betrieben werden können. Wörtlich heißt es in dem Entwurf:
„Die Kassenärztlichen Vereinigungen können Einrichtungen betreiben, die der unmittelbaren medizinischen Versorgung von Versicherten dienen, oder sich an solchen Einrichtungen beteiligen. Einrichtungen können auch durch Kooperationen und gemeinsam mit Krankenhäusern und auch in Form von mobilen Praxen, Patientenbussen oder ähnlichen Versorgungsangebotsformen sowie für die Durchführung von mobilen oder digitalen Sprechstunden betrieben werden.“
2 Kommentare
Apothekenbus noch verhindert?
von Heiko Barz am 25.07.2018 um 10:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Jens Spahn
von Alexander Zeitler am 25.07.2018 um 4:54 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.