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Unklare Verordnungen
Dürfen Ärzte Apothekern wegen der DSGVO die Auskunft verweigern?
Die
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sorgt nach wie vor für Probleme – auch in der
Kommunikation zwischen Apothekern und Ärzten. Manch eine Arztpraxis gibt sich
unwillig und verweist auf Datenschutzbestimmungen, wenn ein Apothekenmitarbeiter
wegen einer unklaren Verordnung anruft. Zu Unrecht, betont der
Landesapothekerverband Baden-Württemberg.
Berlin – Erstellt am 22.08.2018, 15:50 Uhr

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