Retax-Gefahr ab 1. Oktober

Vorsicht bei Adressaufklebern auf Entlassrezepten!

Berlin - 13.09.2018, 10:15 Uhr

Bei Entlassrezepten mit Adressaufklebern heißt es künfig: Aufgepasst! Ab Oktober müssen die Krankenkassen hier kein Auge mehr zudrücken. ( r / Foto: detailblick / stock.adobe.com)

Bei Entlassrezepten mit Adressaufklebern heißt es künfig: Aufgepasst! Ab Oktober müssen die Krankenkassen hier kein Auge mehr zudrücken. ( r / Foto: detailblick / stock.adobe.com)


Seit einem knappen Jahr gibt es Entlassrezepte, für die spezielle Vorgaben und auch Retax-Besonderheiten gelten. Eine dieser besonderen Regelungen läuft allerdings Ende September aus. Sie betrifft die in Kliniken beliebten Adressaufkleber: Werden sie ab 1. Oktober weiterverwendet und reicht die Apotheke solche Rezepte zur Abrechnung ein, läuft sie Gefahr, retaxiert zu werden.

Die vertraglichen Regeln zum Entlassmanagement sind am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Seitdem können Klinikärzte ihren Patienten bei deren Entlassung aus dem Krankenhaus ein Rezept über benötigte Arzneimittel zur Einlösung in öffentlichen Apotheken ausstellen und mitgeben. Patienten können somit sofort ihre Anschlussmedikation bekommen – ohne zuvor einen niedergelassenen Arzt aufsuchen zu müssen. Für das Entlassrezept gelten viele besondere Regelungen.

Daher machten sich Deutscher Apotheker Verband (DAV) und GKV-Spitzenverband sowie der Ersatzkassenverband vdek daran, ergänzende Regelungen zu vereinbaren. Dabei herausgekommen sind die „Ergänzenden Bestimmungen zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V für die Arzneimittelversorgung im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V“, die für alle gesetzlichen Krankenkassen bindend sind, und eine „Ergänzungsvereinbarung zum Arzneiliefervertrag“, die zusätzlich für die Ersatzkassen gilt. Beide gelten seit 1. Mai dieses Jahres – und zwar rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2017 ausgestellten Entlassrezepte.

Aufkleber keine dauerhafte Beschriftung

Eine der der Regelungen in der Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband läuft allerdings in Kürze aus. Das DeutscheApothekenPortal warnt jetzt vor dieser Retaxfalle. Und zwar geht es um Aufkleber, die Krankenhäuser gerne im Personalienfeld aufbringen. Dann sind diese Angaben nicht direkt auf dem Rezept aufgedruckt, sondern auf dem Klebeetikett. Doch eigentlich muss die Beschriftung der Rezepte dauerhaft sein. Bislang gab es in solchen Fällen noch keine Retaxierungen. § 6 abs. 2 Buchstabe f der Ergänzungsvereinbarung schließt dies sogar ausdrücklich aus:

Auszug aus § 6 Zahlungs- und Lieferanspruch

Abs. 2 lit. f)

„Der Vergütungsanspruch des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer Verordnung oder Belieferung im Entlassmanagement auch dann, wenn es sich um einen unbedeutenden, die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich tangierenden, insbesondere formalen Fehler handelt. Dies gilt bei Verordnungen im Entlassmanagement nach § 1 Abs. 1 in folgenden Fällen: […]

f. Ein Aufkleber ist fest und untrennbar mit dem Arzneiverordnungsblatt verbunden und die Angaben im Personalienfeld entsprechen den Regelungen der ergänzenden Verträge nach § 129 Abs. 5 SGB V. In diesem Fall werden die Angaben mit der Abrechnung nach § 300 SGB V übermittelt; […]“

Doch diese Regelung gilt ab 1. Oktober nicht mehr. Denn das gehört auch zur Ergänzungsvereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband: Ihr letzter Satz lautet: „Die Regelung nach § 6 Abs. 2 lit. f gilt für einen Übergangszeitraum bis zum 30. September 2018“. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

warum

von Karl Friedrich Müller am 13.09.2018 um 13:12 Uhr

soll ein Etikett keine"dauerhafte" Beschriftung sein? Versuchen Sie doch mal, eines abzupopeln.
Hier wird mal wieder ein bürokratischer Exzess gestartet, zum Leidwesen der Apotheken und Patienten.

Dann stampft doch einfach das Entlassrezept ein, wenn es nicht gewollt ist.
Ich mag meinen Kopf und Einkommen nicht für diesen Schwachsinn hinhalten!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: warum

von Dr. Arnulf Diesel am 13.09.2018 um 18:34 Uhr

... ist es so schwierig, die Rezepte einfach gescheit auszufüllen bzw. zu bedrucken. Arztpraxen und Apotheken halten sich ja auch an die technischen Vorgaben, also wird das für Krankenhäuser auch kein unlösbares Problem darstellen. Ansonsten von Hand schreiben, bis es genug Druck auf die IT Abteilung gibt. Als einzige Aufkleber sind unsere Korrekturetiketten erlaubt, die Krankenhäuser hätten sich das doch auch reinschreiben lassen können, wenn es ihnen so wichtig gewesen wäre.

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