Entwarnung

„Trigoa verhindert auch bei Einnahme in falscher Reihenfolge den Eisprung“

Stuttgart - 11.12.2018, 09:00 Uhr

Besteht das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft, wenn Trigoa in falscher Reihenfolge eingenommen wird? (c / Foto: Pfizer)

Besteht das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft, wenn Trigoa in falscher Reihenfolge eingenommen wird? (c / Foto: Pfizer)


Patientinnen, die zwischen dem 27.November und 6.Dezember ein Rezept über die Antibabypille Trigoa® eingelöst haben, sollen über die Gefahr einer möglichen Schwangerschaft informiert werden. Hintergrund ist ein falscher Blisteraufdruck, der zur Einnahme in falscher Reihenfolge führen könnte. Laut einer Stellungnahme von Pfizer ist allerdings das Risiko einer Schwangerschaft trotzdem sehr gering. Der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, Dr. Christian Albring, bestätigt dies.

Pfizer ruft seit vergangener Woche die Chargen X34106, X51153 und W98332 der Antibabypille Trigoa® zurück. So sollen Frauen, die zwischen dem 27. November und dem 6. Dezember 2018 Trigoa® dieser Chargen erhalten haben, das Präparat über die Apotheke zurückgeben. Apotheker sind aufgerufen, Frauen, die in diesem Zeitraum ein Rezept eingelöst haben, aktiv zu informieren. Warum das Ganze? Durch einen fehlerhaften Blisteraufdruck könnte eine inkorrekte Einnahme zu ungewollten Schwangerschaften führen, heißt es. Trigoa® ist nämlich ein sogenanntes Dreiphasenpräparat, bei dem nicht wie bei einer klassischen Mikropille alle 21 Tabletten die exakt gleiche Zusammensetzung und Dosierung an Estrogen und Gestagen enthalten. Es gibt drei verschiedene Kombinationen. Die Idee dahinter: Durch unterschiedliche Zusammensetzung der einzelnen Phasen versucht man die Präparate dem weiblichen Zyklus näher anzupassen und sie somit besser verträglich zu machen. Zur Unterscheidung sind die jeweiligen Dragees unterschiedlich gefärbt. Bei Trigoa® spiele, so Pfizer, für die kontrazeptive Wirkung die Reihenfolge der Einnahme eine Rolle. Werde diese nicht eingehalten, sei ein kontrazeptiver Schutz nicht mehr gewährt.

In einer Stellungnahme, die DAZ.online vorliegt, klingt das allerdings weit weniger dramatisch. Dort heiß es: „Die am niedrigsten dosierten Dragées enthalten 30 µg Ethinylestradiol und 50 µg Levonorgestrel. Dies entspricht der notwendigen Dosis, die den Eisprung hemmt. Daher ist selbst bei einer nicht korrekten Reihenfolge der Einnahme, das Risiko einer Schwangerschaft wahrscheinlich sehr gering – sofern keine Dragées ausgelassen wurden und die Einnahme jeweils etwa zur gleichen Tageszeit stattgefunden hat.“

Weiter heißt es, es gebe jedoch keine Daten aus randomisierten klinischen Studien, die die Schwangerschaftsverhütung entsprechend der niedrigsten Dosierung abschließend belegen würden. Daher sollten Anwenderinnen mit ihrem Arzt das weitere Vorgehen besprechen. Vorsichtshalber sei die Verwendung eines zusätzlichen, nicht-hormonellen Verhütungsmittels, zum Beispiel Kondom, ratsam, so Pfizer.

Albring: Zu jedem Zeitpunkt ausreichend hoch dosiert

Die Auffassung, dass der Eisprung trotz Abweichen von der vorgesehenen Reihenfolge verhindert wird, teilt auch der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, Dr. Christian Albring. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärt er: „Die in Trigoa® enthaltenen synthetischen Hormone Ethinylestradiol und Levonorgestrel sind in dieser Pille zu jedem Zeitpunkt ausreichend hoch dosiert, um einen Eisprung zu verhindern, auch dann, wenn die Dragées in einer falschen Reihenfolge eingenommen werden. Das gilt, solange eine regelmäßige, tägliche Einnahme alle 24 Stunden gesichert ist.“

Enthalten sind folgende Estrogen- und Gestagendosierungen:

  • hellbraunes Dragée: 0,03 mg Ethinylestradiol, 0,05 mg Levonorgestrel
  • weißes Dragée: 0,04 mg Ethinylestradiol, 0,075 mg Levonorgestrel
  • ockerfarbenes Dragée: 0,03 mg Ethinylestradiol, 0,125 mg Levonorgestrel

Wie viele Patientinnen tatsächlich betroffen sind, ist nicht klar. Pfizer selbst geht von einer „geringen Anzahl“ an Packungen aus. Ebenso wenig ist klar, was betroffene Patientinnen konkret tun sollen – außer die Packungen in der Apotheke zurückzugeben. Dazu hat sich Pfizer bislang nicht geäußert (Stand: Montagnachmittag). Wie die Pressereferentin des Berufsverbandes der Frauenärzte, Dr. med. Susanna Kramarz, anmerkt, haben auch die Gynäkologen dazu von der Firma keine Informationen oder Handlungsweisungen bekommen – auch auf Nachfrage nicht.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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