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Verordnung tritt in Kraft
Strengere Regeln und klare Verhältnisse für bilanzierte Diäten
Ab
dem 22. Februar 2019 gilt eine spezielle europäische delegierte Verordnung, mit
der die Vorgaben für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte
Diäten) verschärft werden. Diese gehören in Apotheken zum Randsortiment. Was bedeuten
die neuen Regeln für den Umgang mit den Produkten?
Remagen – Erstellt am 22.02.2019, 13:00 Uhr

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Ab
dem 22. Februar 2019 gilt eine spezielle europäische delegierte Verordnung, mit
der die Vorgaben für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte
Diäten) verschärft werden. Diese gehören in Apotheken zum Randsortiment. Was bedeuten
die neuen Regeln für den Umgang mit den Produkten?
Strengere Regeln und klare Verhältnisse für bilanzierte Diäten
Ab
dem 22. Februar 2019 gilt eine spezielle europäische delegierte Verordnung, mit
der die Vorgaben für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte
Diäten) verschärft werden. Diese gehören in Apotheken zum Randsortiment. Was bedeuten
die neuen Regeln für den Umgang mit den Produkten?
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