Verordnung tritt in Kraft

Strengere Regeln und klare Verhältnisse für bilanzierte Diäten

Remagen - 22.02.2019, 14:00 Uhr

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke wie Trinknahrungen unterliegen seit dem heutigen Freitag neuen Kennzeichnungsregeln. (Foto: imago)

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke wie Trinknahrungen unterliegen seit dem heutigen Freitag neuen Kennzeichnungsregeln. (Foto: imago)


Ab dem 22. Februar 2019 gilt eine spezielle europäische delegierte Verordnung, mit der die Vorgaben für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) verschärft werden. Diese gehören in Apotheken zum Randsortiment. Was bedeuten die neuen Regeln für den Umgang mit den Produkten?

Vor einigen Jahren wurde der Rechtsrahmen für diätetische Lebensmittel in der EU neu gestaltet. Am 20. Juli 2016 hat die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 die vorherige Diätrahmenrichtlinie der EG abgelöst. Mit der Neuordnung wurde das Konzept der Lebensmittel für eine besondere Ernährung (diätetische Lebensmittel, dietetic food) aufgegeben und durch „Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen“ (Foods for specific groups, FSG) ersetzt.

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Die Verordnung erfasst Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder (Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung sowie Getreidebeikost und andere Beikost), Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten, Foods for special medical purposes (FSMP) und Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung. 

Delegierte Verordnung regelt Einzelheiten

Die Europäische Kommission hat zu der Verordnung zwei gesonderte delegierte Rechtsakte erlassen, mit der das neue Recht weiter ausgestaltet wird. Einer davon, die Verordnung (EU) 2016/128, betrifft die Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. Die delegierte Verordnung gilt für „normale“ bilanzierte Diäten ab dem 22. Februar 2019 und für bilanzierte Diäten für Säuglinge ab dem 22. Februar 2020.  

Zum Diätmanagement für Patienten mit einer definierten Krankheit

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke sind auf besondere Weise verarbeitet oder formuliert. Sie sind für das Diätmanagement von Patienten gedacht, die gewöhnliche Lebensmittel oder bestimmte darin enthaltene Nährstoffe oder ihre Stoffwechselprodukte nur eingeschränkt oder nicht in gewohnter Weise aufnehmen, verdauen, verstoffwechseln oder ausscheiden können oder die einen sonstigen medizinisch bedingten Nährstoffbedarf haben. Bilanzierte Diäten enthalten entweder Standard- oder für bestimmte Krankheiten oder Störungen angepasste Nährstoffformulierungen. Sie werden unterteilt in

  • vollständige bilanzierte Diäten (einzige Nahrungsquelle für die betreffenden Personen) und
  • ergänzende bilanzierte Diäten (EbD, nicht als einzige Nahrungsquelle geeignet).



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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