Verordnung tritt in Kraft

Strengere Regeln und klare Verhältnisse für bilanzierte Diäten

Ab dem 22. Februar 2019 gilt eine spezielle europäische delegierte Verordnung, mit der die Vorgaben für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) verschärft werden. Diese gehören in Apotheken zum Randsortiment. Was bedeuten die neuen Regeln für den Umgang mit den Produkten?