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Versorgung
32.500 Produkte: GKV-Spitzenverband aktualisiert Hilfsmittelverzeichnis
Die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses ist vorerst abgeschlossen. Am gestrigen Montag ging der letzte Projektbericht ans Bundesgesundheitsministerium, erklärte der GKV-Spitzenverband in einer Pressekonferenz am heutigen Dienstag. Der Kassenverband betonte außerdem, dass Leistungserbringer wie etwa Apotheken dazu verpflichtet sind, Versicherte über mehrkostenfreie Produktalternativen aufzuklären und dies zu dokumentieren.
32.500 Produkte umfasst derzeit das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV). Von Juli 2015 bis Dezember 2018 hat der Kassenverband diesen umfangreichen Katalog mit 41 Produktgruppen aktualisiert. Dieses Projekt „Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses“ stellten GKV-SV-Vorstand Gernot Kiefer und Fachreferent Walter Seliger am heutigen Dienstag in Berlin vor. Am Vortag hatte der Kassenverband den Abschlussbericht an das Bundesgesundheitsministerium übersendet.
Neues rein, altes raus
Im Rahmen des Projektes hatte der Kassenverband neue Produkte in das Verzeichnis aufgenommen, aus seiner Sicht veraltete Technologien entfernt und einige Produktgruppen neu strukturiert oder gänzlich neu erstellt. Ein Beispiel für die Neuaufnahme von Technologien sind Blutzuckermessegeräte, die den Glukosespiegel kontinuierlich in der interstitiellen Flüssigkeit bestimmen können, sodass sich Diabetiker nicht ständig in die Fingerbeere stechen müssen. Neu erstellt wurde beispielsweise die Produktgruppe der Armprothesen, die es zuvor nicht gab.
Zu den Änderungen im Hilfsmittelverzeichnis konnten unter anderem Leistungserbringerorganisationen wie beispielsweise der Deutsche Apothekerverband Stellung nehmen. Auch die Rückmeldungen seitens der medizinischen Dienste, Herstellerorganisationen und Patientenvertretungen wurden angehört. Insbesondere letztere seien „sehr intensiv“ diskutiert worden und teilweise auch eingeflossen, sagte Kiefer.
Alle fünf Jahre wieder: Überprüfung der Produktgruppen
Da sich Technologien und Produkte immer weiterentwickeln, hat sich der Kassenverband auferlegt, jede Produktgruppe mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren – anlassbezogen auch in kürzeren Abständen. Dabei habe man insbesondere digitale Versorgungsangebote im Blick, betonte Kiefer. Eine entsprechende Verfahrensordnung über die Fortschreibungen liege derzeit beim BMG, dessen Rückmeldung in sechs bis acht Wochen erwartet werde.
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