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Anpassung der Festbeträge
Drohende Lagerwertverluste zum 1. April
Zum 1. April 2019 wurden wieder einmal neue Festbeträge beschlossen. Diesmal sind nur vier Festbetragsgruppen betroffen. Dort sind bei den Apotheken Lagerwertverluste möglich. Bei den Patienten können künftig Mehrkosten entstehen.
Zum 1. April werden neue Festbeträge für die neu geschaffenen Festbetragsgruppen für Ibandronsäure und Zoledronsäure sowie für eine neue Gruppe mit der Bezeichnung „vasoaktive Substanzen“ mit Cilostazol und Naftidrofuryl wirksam. Darüber informierte der Hamburger Apothekerverein in einem Rundschreiben.
Einige betroffene Präparate sind bisher in anderen Gruppen eingeordnet. Außerdem soll es bei Theophyllin neue Festbeträge für die Gruppe 4 mit Zubereitungen zur Infusion geben.
Der Hamburger Apothekerverein machte kürzlich in einem Mitgliederrundschreiben auf die drohenden Lagerwertverluste für Apotheken aufmerksam. Die Hersteller seien nicht zum Ausgleich solcher Verluste verpflichtet. Der Apothekerverein rät den Mitgliedsapotheken daher, die Lager entsprechend zu optimieren. Wenn die Hersteller ihre Preise nicht auf das Festbetragsniveau senken, würden wiederum Aufzahlungen der Patienten drohen.
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