GKV zahlt Shingrix

Gürtelrose-Impfung wird Kassenleistung

Alle Personen ab 60 Jahren sowie Personen ab 50 Jahren mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung sollen sich künftig gegen Herpes zoster, auch als Gürtelrose bezeichnet, impfen lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Impfung mit dem Totimpfstoff, Shingrix®, in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen – das bedeutet: Die Krankenkassen erstatten künftig für oben genannte Patienten die Herpes-zoster-Impfung.