Buchtipp
Sabine Wesser/Valentin Saalfrank: Arzneimittel Automat Hüffenhardt
Im April geht der Rechtsstreit um den DocMorris-Abgabeautomaten in Hüffenhardt in die nächste Runde. Zwei Jahre nach dem kurzen Experiment des EU-Versenders in der baden-württembergischen Gemeinde wird am 4. April über die Zulässigkeit der Schließungsverfügung des Regierungspräsidiums verhandelt. Und zwar direkt vor Ort: Die Verwaltungsrichter aus Karlsruhe kommen extra angereist. Eine Woche später steht in Karlsruhe die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht an.
Es ist inzwischen fast zwei Jahre her: Im April 2017 eröffnete DocMorris in Hüffenhardt seinen Arzneimittel-Abgabeautomaten mit Video-Beratung in den früheren Räumlichkeiten einer ehemaligen Apotheke. Doch die Freude der Niederländer war von kurzer Dauer. Schon zwei Tage später ordnete das Regierungspräsidium Karlsruhe die sofortige Schließung an. Die Behörde zeigte sich überzeugt: Die Versandhandelserlaubnis von DocMorris umfasst nicht die Eröffnung einer solchen Abgabestelle. Kurz darauf ging der Automat allerdings wieder in Betrieb – DocMorris war gegen die Verfügung vorgegangen, was dazu führte, dass die Niederländer zumindest bis zu einer endgültigen Entscheidung weiter OTC über ihren Abgabeautomaten verkaufen durften.
Allerdings war auch damit bald Schluss. Denn nicht nur DocMorris ging vor dem Verwaltungsgericht gegen das Regierungspräsidium vor – auch einige Apotheker und der Apothekerverband Baden-Württemberg zogen gegen DocMorris vor Gericht. Ihr Ziel war, eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfügung zu erlangen. Dies gelang ihnen in verschiedenen Verfahren vor dem Landgericht Mosbach. Und DocMorris musste in Hüffenhardt auch den OTC-Verkauf stoppen.
Für diese insgesamt fünf zivilrechtlichen Verfahren gibt es bereits seit längerem einen Termin für die gemeinsame Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Karlsruhe: den 10. April. Wann es hingegen vor dem Verwaltungsgericht losgehen sollte, war bislang unklar. Nun steht der Termin jedoch. Wie ein Gerichtssprecher gegenüber DAZ.online bestätigte, ist am 4. April Verhandlungstermin. Im Zuge der Verhandlung wollen die Richter den Abgabeautomaten in Hüffenhardt zur Beweisaufnahme auch direkt in Augenschein nehmen. Die Verhandlung wird daher ab 10:15 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Hüffenhardt stattfinden und einen Besuch der DocMorris-Räumlichkeiten umfassen.
In diesem verwaltungsgerichtlichen Verfahren geht es nicht um das Wettbewerbsrecht, sondern um das Ordnungsrecht. Die Frage ist: Ist der Abgabeautomat noch zulässiger Versandhandel? Oder hat DocMorris hier die Grenzen des Erlaubten überschritten und die Schließungsverfügung ist daher rechtmäßig.
Sabine Wesser/Valentin Saalfrank: Arzneimittel Automat Hüffenhardt
Ist die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel über ein „stationäres Terminal“ mit Video-Beratung zulässig?
Reihe Arzneimittel & Recht, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart.
ISBN 978-3-8047-3762-4. 78 Seiten. Preis: 19,80 Euro. Erhältlich auch als E-Book.
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