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Methodenbewertung
G-BA will Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung
Bei Risikoschwangerschaften könnten Ungeborene künftig auf Kosten der Krankenkassen per Bluttest auf das Risiko autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 untersucht werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich dafür ausgesprochen und am heutigen Freitag ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen sich unter anderem wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer und der Deutsche Ethikrat äußern sollen.
Schwangere, die wissen wollen, ob bei ihrem ungeborenen Kind eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) vorliegt, müssen den rund 130 Euro teuren Bluttest meist selbst zahlen. Voraussichtlich im Spätsommer will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheiden, ob diese nicht-invasiven molekulargenetischen Tests (NIPT) zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 im Fall von Risikoschwangerschaften reguläre Kassenleistung werden sollen. Der G-BA selbst plant die Mutterschafts-Richtlinien entsprechend zu ändern.
„Angesichts der Risiken invasiver Untersuchungen sowie der belegten hohen Testgüte der geprüften NIPT-Verfahren sieht der G-BA im Ergebnis der Studienauswertungen eine Anerkennung der NIPT als im Einzelfall mögliche Leistung im Rahmen der Schwangerenbetreuung als medizinisch begründet an“, erklärte G-BA-Chef Josef Hecken. Er betonte, dass es ausdrücklich um die Anwendung des Tests bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken gehe – und nicht etwa um eine Reihenuntersuchung aller Schwangeren. Die aktuell verfügbaren Testverfahren – Eingriffe, die laut Hecken die mit großen Risiken für das ungeborene Kind verbunden sind – sollen so weit wie möglich ersetzt werden.
Doch zuvor sind Experten gefragt. Am heutigen Freitag hat der G-BA ein Stellungnahmeverfahren zu den geplanten Anwendungsmöglichkeiten der NIPT bei Risikoschwangerschaften eröffnet. Wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer, der Deutsche Ethikrat, die Gendiagnostik-Kommission und zahlreiche weitere Organisationen sind nun aufgefordert das Vorhaben zu prüfen.
Ein Bündnis von Organisationen wendet sich gegen das Vorhaben. Die Gegner fürchten mehr Abtreibungen. Derzeit entscheiden nach Expertenangaben etwa zehn Prozent der Frauen, die mit einem Kind mit Trisomie 21 schwanger sind, für das Baby. 90 Prozent der Kinder kommen nicht zur Welt.
Für die Tests wird den Schwangeren ab der 11. Woche Blut abgenommen. Anhand der darin enthaltenen Chromosomenteile des Kindes oder der Plazenta kann unter anderem die Wahrscheinlichkeit berechnet werden, mit der das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt kommen würde. Die Treffsicherheit liegt nach Angaben des Herstellers bei 99 Prozent. Die Falsch-Alarm-Rate sei sehr gering: Etwa eine von 1000 Frauen bekomme fälschlicherweise die Information, ihr Kind habe Trisomie 21.
Vor Herbst 2020 ist nicht mit einem Inkraftreten des Beschlusses zu rechnen.
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