- DAZ.online
- News
- Recht
- Plädoyers der ...
„Datenklau“-Prozess
Plädoyers der Verteidigung bleiben vorerst unvollendet
Am heutigen Mittwoch sollten die Verteidiger der beiden Angeklagten im „Datenklau“-Prozess ihre Plädoyers halten. Der Anwalt des Systemadministrators kam auch zum Zuge: Er forderte einen Freispruch für seinen Mandanten und zerlegte das Plädoyer des Staatsanwaltes. Der Systemadministrator soll für Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz laut Anklage brisante Mails aus dem Bundesgesundheitsministerium abgezweigt haben. Ehe aber konkret der Vorwurf des Ausspähens von Daten zur Sprache kam, unterbrach das Gericht die Hauptverhandlung.
40 Tage lang wurde im Strafprozess gegen den früheren ABDA-Sprecher und heutigen Apotheke Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und den IT-Spezialisten Christoph H. bereits vor dem Berliner Landgericht verhandelt. Die beiden sind angeklagt, Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben: H. hatte in seiner Position als externer Systemadministrator Zugriff auf die E-Mail-Postfächer der Staatssekretäre und Abteilungsleiter im BMG und soll hier politisch interessante Informationen heruntergeladen und an Bellartz verkauft haben.
Am heutigen Mittwoch sollte man dem Prozessende endlich nahe kommen: Nachdem der Staatsanwalt im letzten Termin sein Plädoyer gehalten hatte, sollten diesmal die Verteidiger ihre Schlussvorträge halten. H.‘ s Anwalt Nikolai Venn plädierte auch eine Stunde lang – doch dann unterbrach das Gericht überraschend die Hauptverhandlung. H. musste nach einem Telefonanruf aus nicht weiter erläuterten, persönlichen Gründen plötzlich die Verhandlung verlassen.
Mehr zum Thema
„Datenklau“-Verfahren
Bellartz-Prozess
Auch wenn Bellartz' Verteidiger Carsten Wegner noch gar
nicht zu Wort kam und auch H.'s Pflichtverteidigerin Diana Nadeborn gerade erst
ansetzen wollte, sich konkret zum Vorwurf des Ausspähens von Daten zu äußern: Venns
Plädoyer hatte es bereits in sich.
Staatsanwalt Roland Hennicke hatte im
letzten Termin relativ nüchtern und knapp die Anklageschrift mehr oder weniger wiederholt
und erklärt, die darin erhobenen Vorwürfe hätten sich durch die Beweiserhebung bestätigt.
Er hatte einige die Strafzumessung mildernde und andere schärfende Gründe
aufgeführt und letztlich eine Geldstrafe für Bellartz sowie eine Haftstrafe für
H. gefordert.
Dieses Plädoyer des Staatsanwalts bot H.'s Verteidiger einiges an Angriffsfläche. Venn holte rhetorisch wie rechtlich weit aus. „Da ist mit der großen Kelle ausgeteilt worden, aber serviert wurde nur ein sehr dünnes Süppchen“, so der Anwalt. Er beantragte in allen Anklagepunkten den Freispruch seines Mandanten. Venn führte zahlreiche Punkte auf, die Hennicke bei seinen Überlegungen zur Strafzumessung nicht oder unzutreffend berücksichtigt habe. Zum Beispiel hatte der Staatsanwalt erklärt, dass es sich bei den zwei verbliebenen Fällen des „Datenklaus“ nur um „die Spitze eines Eisbergs“ handele. Immerhin waren ursprünglich 40 Fälle angeklagt. Dazu sagte Venn, dass die übrigen Anklagepunkte eingestellt wurden, weil hier nichts weiter ermittelt werden konnte. „38 Nicht-Fälle sollen sich nun nachteilig auswirken?“, so der Anwalt unverständig.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.