Hersteller forderten weitere Überprüfung

EMA erteilt Omega-3-Fettsäuren erneute Absage

Stuttgart - 01.04.2019, 16:45 Uhr

MIt Omega-3-Fettsäuren Gefäß- und Herzerkrakungen vorbeugen, geht das? Neuere Daten deuten darauf hin, dass deutlich höhere Dosen als 1g effektiv sein könnten. ( R / Foto: bookzaa / stock.adobe.com)

MIt Omega-3-Fettsäuren Gefäß- und Herzerkrakungen vorbeugen, geht das? Neuere Daten deuten darauf hin, dass deutlich höhere Dosen als 1g effektiv sein könnten. ( R / Foto: bookzaa / stock.adobe.com)


Arzneimittel, die Omega-3-Fettsäuren enthalten, verhindern keine weiteren Herzerkrankungen nach einem Herzinfarkt. Betroffene Arzneimittel sollen nicht mehr in der Sekundärprävention eingesetzt werden. Das teilte die europäische Arzneimittelbehörde EMA vergangenen Freitag erneut in einer Pressemitteilung mit. Sie bestätigt damit ihre eigene bereits im Dezember 2018 ausgesprochene Empfehlung. 

Warum bestätigt die europäische Arzneimittelbehörde EMA ihre eigene bereits im Dezember 2018 bekannt gegebene Empfehlung zu Arzneimitteln, die Omega-3-Fettsäuren enthalten? Weil einige Zulassungsinhaber betroffener Arzneimittel offenbar mit dem Urteil der EMA nicht zufrieden waren und eine erneute Prüfung durch den CHMP (Ausschuss für Humanarzneimittel) beantragt hatten, was die EMA im Februar 2019 bekannt gab.

Die EMA kam der Forderung nach. Allerdings hat sie vergangenen Freitag dieselben Ergebnisse verkündet, wie bereits im Dezember 2018: „Die EMA bestätigt, dass Omega-3-Fettsäure-haltige Arzneimittel nicht wirksam sind, um weitere Herzerkrankungen nach einem Herzinfarkt zu verhindern“, liest man auch auf den Seiten des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). 

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Arzneimittel, die eine Kombination aus einem Ethylester der Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA) enthalten, sind in einer Dosis von 1 g pro Tag in der Sekundärprävention demnach nicht wirksam – das heißt, sie können keine weiteren Probleme mit Herz und Gefäßen bei Patienten verhindern, die einen Herzinfarkt erlitten haben. In der Folge sollten diese Arzneimittel nur noch in einer ihren bisherigen Indikationen zum Einsatz kommen, schreibt die EMA, nämlich: bei Hypertriglyceridämie (Typ IV in Monotherapie und Typ IIb/III in Kombination mit Statinen, falls die Kontrolle der Triglyceride durch die Statine nicht ausreichend ist). Die Indikation „Adjuvante Behandlung zur Sekundärprophylaxe nach Herzinfarkt, zusätzlich zu anderer Standard-Behandlung (z.B. Statine, Thrombozytenaggregationshemmer, Betablocker, ACE-Hemmer)“ dürfte also bald aus den Fachinformationen von Präparaten wie „Omacor“, „Zodin“ und Co. gestrichen werden.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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