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Heilpraktiker Klaus R. vor Gericht
„Wenn es zu wenig war, habe ich noch eine Löffelspitze dazugetan“
Vor dem Landgericht Krefeld muss sich seit dem vergangenen Freitag der Heilpraktiker Klaus R. in drei Todesfällen verantworten. Er beschrieb vor Gericht, wie er das ungeprüfte Mittel 3-Brompyruvat hergestellt hat, das er seinen Krebspatienten als Infusion gab. Laut Anklage war seine Waage zum Zuwiegen kleiner Mengen ungeeignet. Die später verstorbenen Patienten erhielten außerdem eine andere Charge des Mittels.
Im August 2016 sorgte der Tod dreier Krebspatienten des Heilpraktikers Klaus R. für Entsetzen: Sie starben kurz nach der Infusion mit dem Mittel 3-Brompyruvat (3BP), die R. selbst hergestellt hatte. Am vergangenen Freitag begann die Hauptverhandlung gegen den Heilpraktiker, viele Journalisten reisten aus den Niederlanden an, da die Patienten R.s überwiegend von dort kamen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 62-jährigen Heilpraktiker zur Last, am 27. Juli 2016 in Brüggen-Bracht die drei Patienten fahrlässig getötet zu haben – ein weiterer Patient hatte gleichfalls Beschwerden, die jedoch nicht so gravierend waren.
R. soll bei seinen Patienten im Regelfall mehrwöchige Infusionen mit dem Mittel 3-Brompyruvat (3BP) vorgenommen haben, was er auf einer Homepage als das „aktuell beste Präparat zur Tumorbehandlung“ bewarb – es sei effektiver als heutige Chemotherapeutika. Hierbei handelt es sich um einen Stoff, der weder am Menschen erforscht ist noch eine Zulassung als Arzneimittel besitzt. Er greift in den Glukosestoffwechsel ein. Einige Forscher haben die Hoffnung, dass er zur Behandlung von Krebszellen geeignet sein könnte, die vermehrt Glukose verstoffwechseln. Gleichzeitig war auch R. bekannt, dass 3BP toxische Wirkungen haben kann und es bei Tierversuchen auch zu Todesfällen gekommen war. Die Staatsanwältin Rahel Plass bezeichnete 3-BP als „wissenschaftlich und medizinisch unbekannte Substanz“.
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Nach Einschätzung von Behörden konnte R. zum Zeitpunkt der Behandlung davon ausgehen, dass er seine Patienten prinzipiell mit 3-BP behandeln durfte. Hingegen stellte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im September 2016 klar, dass es sich seiner Einschätzung nach um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt , so dass es einer Verschreibung eines Arztes bedürfe.
Ab „gewissen Dosierungen“ könne es Schädigungen der Leber oder der Nieren geben, erklärte R. auf Nachfrage – es gebe ja das Sprichwort: „Die Dosis macht das Gift“. Als „Daumenregel“ sei er der Empfehlung gefolgt, normalerweise nicht mehr als 2,5 Milligramm 3BP pro Kilogramm Körpergewicht einzusetzen. Bei 3 Milligramm sei „absolut Schluss“ gewesen, betonte er. Diese höchste Dosis habe er nur eingesetzt, wenn der Patient es explizit wollte. „Gehen Sie davon aus, dass Ratten und Menschen, was diese Dinge angeht, gleich sind?“, fragte der Vorsitzende Richter. „Das weiß man nicht“, sagte R.
Beim ersten Verhandlungstag nahmen die Anklage und der Angeklagte zum Herstellungsprozess Stellung. R. beschrieb, dass er das von einer Firma aus den USA bezogene Pulver mit einem Dosierlöffel auf einer Feinwaage abgewogen, in Kochsalz aufgelöst, nanofiltriert und über eine Spritze in Infusionsflaschen gegeben habe. Er habe den Löffel zu etwa einem Drittel mit dem Pulver gefüllt und dieses auf ein Papierblatt auf die Waage gelegt. „Wenn das zu wenig war, dann habe ich noch eine Löffelspitze dazugetan“, erklärte er. Habe er vielleicht auch einfach mal nur mit dem Löffel gearbeitet, wollte der Vorsitzende Richter wissen. „Ich habe die Waage genutzt, ausnahmslos“, erklärte R.
10 Kommentare
Heilpraktiker
von Alexander Zeitler am 03.04.2019 um 1:42 Uhr
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Unmöglich!!
von Sven H. am 02.04.2019 um 14:09 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Heilpraktikerberuf
von Dr. Arnulf DIesel am 03.04.2019 um 13:31 Uhr
AW: Kommentar von Dr. Arnulf Diesel/Maxmo-Apotheke in Düsseldorf
von Rumpelstilzchen am 05.04.2019 um 14:54 Uhr
Zum Kommentar des Pseudonyms "Jess"
von Friedrich Bühler am 01.04.2019 um 23:57 Uhr
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AW: Zum Kommentar des Pseudonyms "Jess&
von Alexander Zeitler am 03.04.2019 um 1:50 Uhr
Unglaublich
von Dr. Eisenbart und Konsorten am 01.04.2019 um 23:45 Uhr
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AW: Keine Angst?
von Bernd Jas am 05.04.2019 um 23:30 Uhr
Unfassbar
von Jess am 01.04.2019 um 11:56 Uhr
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AW: Unfassbar
von Rumpelstilzchen am 01.04.2019 um 23:31 Uhr
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