Heilpraktiker Klaus R. vor Gericht

„Wenn es zu wenig war, habe ich noch eine Löffelspitze dazugetan“

Krefeld - 01.04.2019, 07:00 Uhr

Der Heilpraktiker Klaus R. muss sich seit dem vergangenen Freitag vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, das womöglich tödliche Mittel 3-Brompyruvat an Menschen abgegeben zu haben. (s / Foto: dpa)

Der Heilpraktiker Klaus R. muss sich seit dem vergangenen Freitag vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, das womöglich tödliche Mittel 3-Brompyruvat an Menschen abgegeben zu haben. (s / Foto: dpa)


Vor dem Landgericht Krefeld muss sich seit dem vergangenen Freitag der Heilpraktiker Klaus R. in drei Todesfällen verantworten. Er beschrieb vor Gericht, wie er das ungeprüfte Mittel 3-Brompyruvat hergestellt hat, das er seinen Krebspatienten als Infusion gab. Laut Anklage war seine Waage zum Zuwiegen kleiner Mengen ungeeignet. Die später verstorbenen Patienten erhielten außerdem eine andere Charge des Mittels.

Im August 2016 sorgte der Tod dreier Krebspatienten des Heilpraktikers Klaus R. für Entsetzen: Sie starben kurz nach der Infusion mit dem Mittel 3-Brompyruvat (3BP), die R. selbst hergestellt hatte. Am vergangenen Freitag begann die Hauptverhandlung gegen den Heilpraktiker, viele Journalisten reisten aus den Niederlanden an, da die Patienten R.s überwiegend von dort kamen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 62-jährigen Heilpraktiker zur Last, am 27. Juli 2016 in Brüggen-Bracht die drei Patienten fahrlässig getötet zu haben – ein weiterer Patient hatte gleichfalls Beschwerden, die jedoch nicht so gravierend waren.

R. soll bei seinen Patienten im Regelfall mehrwöchige Infusionen mit dem Mittel 3-Brompyruvat (3BP) vorgenommen haben, was er auf einer Homepage als das „aktuell beste Präparat zur Tumorbehandlung“ bewarb – es sei effektiver als heutige Chemotherapeutika. Hierbei handelt es sich um einen Stoff, der weder am Menschen erforscht ist noch eine Zulassung als Arzneimittel besitzt. Er greift in den Glukosestoffwechsel ein. Einige Forscher haben die Hoffnung, dass er zur Behandlung von Krebszellen geeignet sein könnte, die vermehrt Glukose verstoffwechseln. Gleichzeitig war auch R. bekannt, dass 3BP toxische Wirkungen haben kann und es bei Tierversuchen auch zu Todesfällen gekommen war. Die Staatsanwältin Rahel Plass bezeichnete 3-BP als „wissenschaftlich und medizinisch unbekannte Substanz“.

Mehr zum Thema

Nach Einschätzung von Behörden konnte R. zum Zeitpunkt der Behandlung davon ausgehen, dass er seine Patienten prinzipiell mit 3-BP behandeln durfte. Hingegen stellte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im September 2016 klar, dass es sich seiner Einschätzung nach um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt , so dass es einer Verschreibung eines Arztes bedürfe.

Ab „gewissen Dosierungen“ könne es Schädigungen der Leber oder der Nieren geben, erklärte R. auf Nachfrage – es gebe ja das Sprichwort: „Die Dosis macht das Gift“. Als „Daumenregel“ sei er der Empfehlung gefolgt, normalerweise nicht mehr als 2,5 Milligramm 3BP pro Kilogramm Körpergewicht einzusetzen. Bei 3 Milligramm sei „absolut Schluss“ gewesen, betonte er. Diese höchste Dosis habe er nur eingesetzt, wenn der Patient es explizit wollte. „Gehen Sie davon aus, dass Ratten und Menschen, was diese Dinge angeht, gleich sind?“, fragte der Vorsitzende Richter. „Das weiß man nicht“, sagte R.

Beim ersten Verhandlungstag nahmen die Anklage und der Angeklagte zum Herstellungsprozess Stellung. R. beschrieb, dass er das von einer Firma aus den USA bezogene Pulver mit einem Dosierlöffel auf einer Feinwaage abgewogen, in Kochsalz aufgelöst, nanofiltriert und über eine Spritze in Infusionsflaschen gegeben habe. Er habe den Löffel zu etwa einem Drittel mit dem Pulver gefüllt und dieses auf ein Papierblatt auf die Waage gelegt. „Wenn das zu wenig war, dann habe ich noch eine Löffelspitze dazugetan“, erklärte er. Habe er vielleicht auch einfach mal nur mit dem Löffel gearbeitet, wollte der Vorsitzende Richter wissen. „Ich habe die Waage genutzt, ausnahmslos“, erklärte R.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


10 Kommentare

Heilpraktiker

von Alexander Zeitler am 03.04.2019 um 1:42 Uhr

Es iat nicht zu fassen, Geben wir einfach mal ein Löffelchen dazu. IRRE
werden die nicht kontrolliert? und dann im Hinterkopf noch unseren super "Kollegen". der hat ein löffelchen weniger oder gar nix in die Infusion getan.
Ein einziges kriminelles Tollhaus.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Unmöglich!!

von Sven H. am 02.04.2019 um 14:09 Uhr

Der Heilpraktikerberuf sollte als solcher verboten werden!! Es kann nicht sein, dass Menschen mit einer Ausbildung von nur 2 JAHREN, sich messen wollen mit Menschen, die ein Grundstudium der Medizin ablegen, dann nochmal mehrere Jahre der Fachausbildung für Onkologie und anschließend viel Berufserfahrung sammeln müssen, um eine einigermaßen erfolgreiche Therapie empfehlen zu können. Heilpraktiker die sich mit diesem Wissen, messen und bereichern wollen, sollte man für immer die Lizenz weg nehmen!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Heilpraktikerberuf

von Dr. Arnulf DIesel am 03.04.2019 um 13:31 Uhr

Den Beruf des HP gibt es nicht, auch keine geregelte Ausbildung, vielmehr nur eine Prüfung, die verhindern soll, daß der HP größeren Schaden anrichtet. Demnach braucht man keine Ausbildung (auch wenn es durchaus Schulen oder Kurse gibt), sondern nur die Prüfung bestehen.

AW: Kommentar von Dr. Arnulf Diesel/Maxmo-Apotheke in Düsseldorf

von Rumpelstilzchen am 05.04.2019 um 14:54 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Diesel von der Maxmo-Apotheke/Düsseldorf:

zuerst möchte ich Ihnen recht herzlich zur Eröffnung Ihrer 2. Apotheke in Düsseldorf/Wehrhahn gratulieren!! "Hurra, ab heute 2 x in Düsseldorf. "

Ich bitte Sie jedoch, auf falsche Informationen und billige Polemik zu verzichten. Ich erwarte nun MINDESTENS (!!), dass Sie nun so ehrlich sind und Heilpraktiker-Anfragen und Aufträge an Ihre Maxmo-Apotheken mit dem Hinweis zurückzuweisen, es handele sich beim Heilpraktiker nach Ihrer polemischen Auffassung ja um keinen Beruf und schon gar nicht um einen Heilberuf, bei dem Sie dazu verpflichtet wären (und auch lt. GESETZ auch sind !!) Aufträge und Anweisungen entgegenzunehmen.

Ein entsprechender Hinweis ergeht an Ihre zuständige Kammer!

Somit haben Sie schon zu Beginn Ihrer 2. Apotheke (Hurra, ab heute 2 x in Düsseldorf) einen hervorragenden Start hingelegt. In Polemik und Falsch-Information haben Sie in Düsseldorf schon den 1. Platz belegt:

Hurra, ab heute 2 x in Düsseldorf.

Ich wünsche Ihnen noch weiterhin viel Erfolg beim Pillendrehen!

Hurra, ab heute 2 x in Düsseldorf.

Zum Kommentar des Pseudonyms "Jess"

von Friedrich Bühler am 01.04.2019 um 23:57 Uhr

Es gibt eine Apothekerin in Stuttgart, die hat Crack VOR Ihrer Apotheke an die Raschgiftsüchtigen verscherbelt. Vom Schwabenzentrum aus hat die Polizei sie beim dealen mit Telekameras infagranti erwischt. Stand damals in allen Stuttgarter Zeitungen. Kam mit einem blauen Auge davon. Heute ist die Dame ein älteres Weibchen. Verkauft noch immer in ihrer Apotheke. Jetzt natürlich nur evidenzbasierte Medizin.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Zum Kommentar des Pseudonyms "Jess&

von Alexander Zeitler am 03.04.2019 um 1:50 Uhr

kicke meinen Text immer wieder raus.
Hab in der STZ leider nix mitbekommen.
Approbation weg? Apo zu? Wissen Sie mehr?
Bin gespannt auf Ihre Antwort

Unglaublich

von Dr. Eisenbart und Konsorten am 01.04.2019 um 23:45 Uhr

Lesen Sie mal den jährlichen AOK - Bericht, dann wird Ihnen vollends schlecht! 15 000, ja fünfzehntausend, Tote durch nachgewiesenen Ärztepfusch jährlich. In Deutschland. Durchschnittlich. Auch nicht schlecht. Dunkelziffer und Arztpraxen nicht mitgerechnet.
Wenn man die armen Teufel, die sich in Brüggen-Bracht haben behandeln lassen, nicht als austherapiert entlassen hätte, wäre ALLES ganz anders gekommen. Selbstverständlich...
Ah, Sie wissen gar nicht was "austherapiert" bedeutet?
Ganz einfach: " Gehen Sie nach Hause, wir können Ihnen nicht mehr helfen. Ordnen Sie Ihre Angelegenheiten und verbringen Sie die restliche Zeit im Kreise der Familie ... "
Und gehen Sie in keine Klinik mehr. Sie werden nirgends mehr aufgenommen. Wegen keiner Erkrankung mehr.
Das bedeutet AUSTHERAPIERT. Ooch ....

Naja, die Apotheker sind ja wohl raus. Durchschnittlich, so auf Dauer .... meine ich. Waage hin, Waage her.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Keine Angst?

von Bernd Jas am 05.04.2019 um 23:30 Uhr

Weiß die KV eigentlich welche Terrortruppe sie da beherbergt?
15.000 Tote im Jahr. Da fällt mir nur der Spruch von Volker Pispers ein:
"Und Sie haben Angst vor Al-Qaida"?

Unfassbar

von Jess am 01.04.2019 um 11:56 Uhr

Das ist unfassbar, wenn man es liest. Vor allem muss man mal überlegen, dass das so weitergegangen wäre, wenn nichts passiert wäre.
Hier kommt jedes Jahr der Pharmazierat, kontrolliert Waagen, Herstellungs-/Prüfprotokolle, Qms, etc. dazu noch das Eichamt, etc.
Wer überprüft solche Leute? Und dann icht einmal irgendein Unrechtsbewustsein. Man kann nur mit dem Kopf schütteln.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Unfassbar

von Rumpelstilzchen am 01.04.2019 um 23:31 Uhr

Ja, und wenn man den Apotheker der Krebsmedikamente für die Finanzierung seiner Villa und diverser Sportwagen nicht erwischt hätte, würde der noch heute panschen !! Ja, wirklich unglaublich diese Heilpraktiker! Zum Glück gibt es sonst keine panschenden Apotheker und auch keine Zahnmediziner die 15 gesunde Zähne ziehen. Auch keine Röntgenärzte die jahrelang mit überhöhten Strahlungswerte arbeiten, ja, ja, ja ..... Die standen ja auch nie vor Gericht .... Mann, träum weiter !!!

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.