DAZ.online: Sie haben eine
analytische Nachweismethode für Cannabisextrakt Tilray THC10 CBD10 entwickelt. Gab es denn
bislang keine?
Pohl: Jein. Der Extrakt ist
Kühlware und BTM. Paesel und Lorei übernimmt in Deutschland den Vertrieb für
die Extrakte, ist im Artikelstamm sozusagen als Hersteller geführt, verfügt aber nicht
ausreichend über Kenntnisse über die besagten Produkte. Auch bei der Firma
Tilray Deutschland gibt es keinen, der über die analytische Vorgehensweise fundiert
Auskunft geben kann. Es wird auf die DAC Vorschrift „Eingestelltes,
raffiniertes Cannabisölharz“ verwiesen.
Es müssen zwei Referenzsubstanzen bei
THC Pharm bestellt werden, Cannabidiol (CBD) und Delta-9-THC (Dronabinol),
jeweils 1 mg Substanz in 1 ml Methanol zu jeweils 125,00 Euro netto. Das ergibt
Gesamtkosten für die Analytik in Höhe 250,00 Euro netto, die bei der Abgabe des
Extraktes – Rohertrag etwa 100,00 Euro netto – nicht in Rechnung gestellt werden
dürfen. Die Referenzsubstanzen genügen laut Aussage von THC Pharm zwar für circa
10 Analysen, bei einmalig vorgelegten Verordnungen stellt das für den
niedergelassenen Apotheker ein klares und unzumutbares Verlustgeschäft dar.
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